Justizministerium gegen Seehofer-Plan zur Überwachung von Kindern

Schulkind

Das Bundesjustizministerium lehnt die Prüfung eines Gesetzentwurfes ab, der die Überwachung von Kindern unter 14 Jahren sowie die verdeckte Online-Durchsuchung von Handys und Computern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ermöglichen soll. Den entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums wolle das Haus von Justizministerin Katarina Barley (SPD) nicht mittragen und von einer tiefer gehenden juristischen Bewertung der einzelnen Regelungen in dem Gesetzesentwurf von Innenminister Horst Seehofer (CSU) absehen, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf Regierungskreise.

Das Justizministerium sehe demnach den Umfang an Überwachungsmaßnahmen deutlich überschritten, mit dem der Verfassungsschutz künftig ausgestattet werden soll. Zudem fordere das Justizministerium eine entsprechende Stärkung der bisherigen Kontrolle des Nachrichtendienstes durch das Parlament, berichten die Zeitungen weiter. Auch dies sehe das Ministerium von Barley offenbar in dem Gesetzentwurf des Innenministeriums nicht gewährleistet. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD neben der Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle vereinbart, die Kompetenzen des Verfassungsschutzes "maßvoll" und "sachgerecht" zu erweitern sowie das Amt als "zentrale Servicedienststelle für den Einsatz operativer Technik" zu stärken, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) soll das Bundesamt für Verfassungsschutz in Zukunft nun auch Informationen zu Kindern speichern dürfen. Das ist bislang verboten. Der Inlandsgeheimdienst hält den Wegfall der Altersbeschränkung von derzeit 14 Jahren vor allem für notwendig, um Kinder etwa aus dem islamistischen und rechtsextremistischen Milieu im Blick zu behalten. Als Begründung nennt das Bundesamt etwa den Fall eines Zwölfjährigen, der laut Behörden 2016 auf dem Ludwigshafener Weihnachtsmarkt einen Anschlag verüben wollte.

Im selben Jahr war das gesetzliche Mindestalter für Beobachtungen durch den Verfassungsschutz von 16 auf 14 Jahre abgesenkt worden. Die aktuellen Neuregelungen sind Teil eines Entwurfs des Bundesinnenministeriums für ein Gesetz zur "Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts" im Kampf gegen Extremisten und Terroristen. Derzeit liegt der Entwurf zur Ressortabstimmung in den befassten Ministerien. Das im Haus von Seehofer angepeilte Gesetz sieht zudem vor, dass die Mitarbeiter des Bundesamtes künftig etwa Handys oder Laptops in Einzelfällen mit einer geheim installierten Software durchsuchen können, die sogenannte "Online-Durchsuchung", die bisher nur die Polizei im Ernstfall einsetzen darf. Grund: Die Sicherheitsbehörden stellen fest, dass die Kommunikation zwischen Extremisten und Terroristen immer stärker über Programme am Computer oder in verschlüsselten Messenger-Diensten wie Whatsapp und weniger in herkömmlichen Telefonaten stattfindet. Auch diese Chatprogramme soll der Verfas sungsschutz nach Wunsch des Innenministeriums künftig in gravierenden Fällen mit einer geheim installierten Software abhören können, die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Auch das ist bisher nur der Polizei erlaubt, die als Behörde Straftaten verfolgen und konkrete Gefahrensituationen abwehren sollen. Bisher kontrolliert die sogenannte G-10-Kommission des Bundestags die Maßnahmen der deutschen Nachrichtendienste.

Kinderschutzbund lehnt Beobachtung von Kindern ab

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, lehnt das Vorhaben von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), das Bundesamt für Verfassungsschutz künftig auch Informationen über Kinder unter 14 Jahren speichern zu lassen, strikt ab. "Kinder sind für mich nie Täter, jedenfalls nicht Kinder unter 14 Jahren", sagte Hilgers den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Sie seien für ihn "immer Opfer. Doch dieses Vorhaben macht sie zu Tätern. Deshalb habe ich dafür kein Verständnis", so der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes weiter. Die Speicherung dieser Informationen sei überdies gar nicht nötig, wenn der Inlandsgeheimdienst die Eltern im Blick habe. "Der Gesetzgeber hat die Strafmündigkeit ja nicht umsonst auf das Alter von 14 Jahren festgesetzt. Kinder unter 14 einer Beobachtung zu unterziehen, ist nicht im Einklang mit unserer Rechtsordnung", sagte Hilgers den Zeitungen des "RND". Erst 2016 war das gesetzliche Mindestalter für Beobachtungen durch den Verfassungsschutz von 16 auf 14 Jahre gesenkt worden. Seehofer möchte nun in einer Novelle des Bundesverfassungsschutzgesetzes regeln, dass die Altersgrenze generell wegfällt. +++


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1 Kommentar

  1. Wir erinnern uns:
    Der neue Innenminister Seehofer wollte der Spaltung und Polarisierung der Gesellschaft entgegenwirken. Das erklärte er bei seinem Amtsantritt als neuer Bundesinnenminister. Unter diesem Gesichtpunkt habe ich seine - im übrigen falsche und von der Kanzlerin auch zurecht korrigierte - Aussage, dass der Islam nicht zu Deutschland gehöre, bisher nicht verstanden. Und auch die verantwortungs-, gewissen- und skrupellose sowie - nach „C“SU-Ehrenvorsitzenden Theo Waigel - törichte Kampagne der „C“SU gegen Flüchtlinge („Asyl-Tourismus“, „Asyl-Abschiebe-Industrie“, „Asyl-Gehalt“, „Asyl-Shuttle“, Zurückweisung an der Grenze, ...) spaltet, polarisiert und schadet darüberhinaus Deutschland und Europa! Und auch Seehofers dumm-dreiste Bemerkung „die Migration ist die Mutter aller Probleme“! Unfassbar, was dieser Mann für einen Schaden anrichtet!
    Wir erinnern uns aber auch: Seehofer und seine „C“SU haben sich nicht das erste Mal als Spalter der Gesellschaft hervorgetan! Selbst die Kanzlerin hatte die „C“SU-Rhetorik als „Überbietungswettbewerb sprachlicher Enthemmung" ("Jahrhundertfehler", "Herrschaft des Unrechts" waren noch "harmlose" Auswürfe) kritisiert, aber nie innerhalb der Union diese unsägliche Rhetorik nach der Strategie "was heute noch Skandal, ist morgen normal" insbesondere der „C“SU mit Seehofer und seiner Camarilla an vorderster Front ("Herr Seehofer spielt mit seinen Äußerungen den Gegnern von Demokratie und Rechtsstaat in die Hände", Zitat von Lorenz Caffier, CDU-Vorsitzender Meck-Pom) unterbunden. Aber auch zu viele CDU-Granden haben sich hier hervorgespielt (darunter auch die gescheiterten Möchtegern-Kanzlerinnen-Putschisten De Maizière, Schäuble, Klöckner und Spahn). Es muss die Frage erlaubt sein, ob eine derartige Rethorik nicht im Einzelfall bis zur geistigen Brandstiftung reichte, wenn doch im Gleichschritt ausländerfeindliche Straftaten exorbitant zugenommen haben - während deren Verfolgung, auch in Anbetracht des von der Union und ihrer Innenminister viele Jahre betriebenen Abbaus von Polizei-und Justizbehörden, eher lax erschien.
    Darüberhinaus: Der insbesondere in der kabarettreifen Auseinandersetzung zwischen der „C“SU und Frau Merkel gepflegte hilflose, verkommene Symbol-Politikstil beförderte eher populistische rechte Strömungen (= Steigbügelhalter der AfD) als die wirklichen Probleme zu lösen.
    Um dies alles unter einen (Seppl?)-Hut zu bekommen, wird es mehrerer Salti bedürfen! Wird dürfen auf weitere zirkusreife(?) Vorstellungen gespannt sein. Vorhang auf für den nächsten Streit zwischen Seehofer und der Kanzlerin - auf Kosten der Flüchtlinge! - auf Kosten des gesellschaftlichen Friedens!
    Und - nach der Bayernwahl - schalten Seehofer und sein ungeliebter, weil mit Charakterschwäche ausgezeichneter, Nachfolger Söder wieder verbal auf Zusammenhalt in der Gesellschaft, um gleichzeitig den Verfassungsschutz in die Kinderzimmer abzukommandieren. Unglaubwürdig! Unchristlich!
    Verkehrte Welt?
    https://youtu.be/QqoSPmtOYc8
    PS: Bekommen Seehofer, Söder und Dobrindt eigentlich - in Anlehnung an das Asyl-Gehalt - ein Spalter-Gehalt?

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