Juch: Selbsttötung ist nicht die Lösung

Fdi mediendienst
Dr. Markus Juch, Diözesan-Caritasdirektor im Bistum Fulda

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur aktiven Sterbehilfe ist sehr bedauerlich, denn Selbsttötung sollte nie die Lösung sein“, betont in einer Stellungnahme der Fuldaer Diözesan-Caritasdirektor Dr. Markus Juch und schließt sich damit dem Votum von Caritas-Präsident Dr. Peter Neher an, der in seiner Reaktion auf das Urteil unterstrichen hatte: „Sterbenskranke Menschen brauchen eine Begleitung, die ihre Ängste und Nöte und die ihrer Angehörigen ernst nimmt. Sie müssen alle mögliche Unterstützung erfahren, um würdevoll sterben zu können!“

Darauf setzt man auch bei der Caritas im Bistum Fulda, die mit anderen katholischen Institutionen gemeinsam Träger zweier stationärer Hospize ist. „Sterbende Menschen haben in unseren Hospizen einen Ort, an dem sie sich aufgenommen und gestärkt fühlen dürfen. Wir begleiten die sterbenden Menschen bis zuletzt und nehmen sie in ihrer Würde wahr“, betont Caritasdirektor Juch.

Ebenso wie die Diakonie befürchtet Juch, dass die Folgen und Konsequenzen dieses Urteils nicht abschätzbar sind. „Sterbehilfe darf nicht als letzter Ausweg legitimiert werden. Die palliative Versorgung bei uns ist eine wirkliche Alternative“, so Juch abschließend.  Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid für verfassungswidrig erklärt und ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ – auch mit Hilfe von Dritten – eingeräumt. +++


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1 Kommentar

  1. Geschäftsmäßige Palliativbehandlung ist natürlich auch deutlich einträglicher. So muss man es wohl auch mal betrachten. Wenn von den Leidenden auch nur ein gewisser Prozentsatz den Ausweg Sterbehilfe wählt – wovon ich mal ausgehen würde – bricht solchen Palliativeinrichtungen natürlich ein erheblicher Teil des Geschäfts weg. Unter diesem Aspekt kann man das laute Lamento verstehen.

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