Jeder zweite Widerspruch gegen Pflegegrad erfolgreich

Entscheidungen der Kranken- und Pflegekassen nicht transparent genug

Pflege

Berlin. Pflegebedürftige, die sich gegen einen Pflegegrad wehrten, bekamen 2017 in jedem zweiten Fall recht. „Bei 28,7 Prozent bestätigten die Gutachter den Widerspruch und empfahlen einen anderen Pflegegrad“, teilte der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) „Welt am Sonntag“ mit.

Weitere 23,9 Prozent erhielten demnach eine neue Pflegegrad-Empfehlung, weil sich der Hilfebedarf des Pflegebedürftigen zwischenzeitlich verändert hatte. Der MDS koordiniert die Arbeit der bundesweit 15 Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), die für die Prüfung der Pflegebedürftigkeit bei gesetzlich Versicherten zuständig sind. 2017 führten die Gutachter der MDK rund 1,61 Millionen Pflegebegutachtungen nach dem neuen Begutachtungsverfahren durch, das seit Januar 2017 gilt. Der Anteil der Widersprüche lag laut MDS bei rund 6,8 Prozent. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung kritisierte, dass „valide und umfassende Daten darüber, wie oft Kranken- und Pflegekassen Anträge ablehnen oder erst nach einem Widerspruch genehmigen“ der Allgemeinheit „bisher nicht zur Verfügung“ stünden.

„Für viele Patienten und Pflegebedürftigen sind die Entscheidungen der Kranken- und Pflegekassen nicht transparent genug, sie werden oft sogar manchmal als willkürlich wahrgenommen“, sagte Ingrid Fischbach (CDU) auf „Welt am Sonntag“-Anfrage. Bislang gibt der MDS die Widerspruchszahlen nur bei Nachfrage bekannt. +++

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