Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums und der Fachoberschulen sowie Studierende der Privaten Berufsakademie (BA) Fulda des Bildungsunternehmens „Dr. Jordan“ in Fulda haben am vergangenen Freitag im Beisein des Studienleiters, der Wissenschaftlichen Leiterin sowie der Studien- und Prüfungsorganisatorin der Privaten Berufsakademie Fulda, Staatssekretär im Hessischen Ministerium a.D. und Bürgermeister der Stadt Fulda a.D. Professor Dr. Wolfgang Dippel, Dr. Lisa Feurstein und Franziska Jordan, mit dem in Fulda im Schmerz & Palliativ Zentrum Fulda praktizierenden Allgemeinmediziner und Anästhesisten Dr. med. Peter Fehrenbach, dem früheren Fuldaer Staatsanwalt und Betäubungsmitteldezernenten i.R. Harry Wilke und dem Geschäftsführer dem in Fulda ansässigen Start-up-Unternehmen „Green pioneers“ Philipp Gärtner die Chancen und gesundheitlichen Risiken der von der Bundesregierung beabsichtigten Cannabis-Legalisierung in der Bundesrepublik Deutschland erörtert. Bevor es jedoch an den Schülern und Studierenden war, an die jeweiligen Fachexperten mit unterschiedlichem beruflichen Hintergrund Fragen zu adressieren, galt es vorerst, ein über 60-minütiges - insbesondere angesichts der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland und daher fachlich anspruchsvolles - Kolloquium zu vernehmen.
Nach den Eröffnungs- und Begrüßungsworten durch die Wissenschaftliche Leiterin der Privaten Berufsakademie Fulda Dr. Lisa Feuerstein, die eine kurze Einführung und einen ersten saloppen Überblick gab, wurde durch Green pioneers-Geschäftsführer Philipp Gärtner schnell klar, wie historisch die Pflanze und wie komplex das Thema an sich ist. Zum besseren Verständnis führte er zu Beginn seines über 30-minütigen, sehr umfangreichen Vortrags aus: „Was jetzt aktuell in Deutschland politisch geplant ist, ist eigentlich keine Legalisierung von Cannabis. Eine Legalisierung würde bedeuten, dass Cannabis als Handelsware freigegeben würde; natürlich mit Einschränkungen, wie man das von Alkohol und Tabak her kennt und dass man ab einem gewissen Alter straffrei konsumieren kann. Was wir jetzt bekommen sollen, ist eine Entkriminalisierung. Eine Entkriminalisierung bedeutet, dass Erwachsene zukünftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen. Darauf hat sich die Bundesregierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission über das Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 geeinigt. Ziel soll es aber weiterhin bleiben, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumenten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.“
In seinem Plädoyer, warum Cannabis legalisiert werden sollte, gab der Green pioneers-Geschäftsführer eingangs einen historischen Überblick über Cannabis als Heilpflanze. So wurde Cannabis beispielsweise in China vor 2.700 Jahren als Psychedelikum konsumiert oder im antiken Ägypten Wunden oder entstehende Wunden mit den Pflanzenblättern der Cannabispflanze belegt und behandelt. 1937 kam es zum historischen Verbot von Cannabis in den USA durch die Diffamierungskampagne unter Harry J. Anslinger, Leiter des Federal Narcotics Bureau, mit der Zielsetzung der Durchsetzung von Lobbyinteressen und Machterhaltung und politische Gegner zu kriminalisieren. Laut Gärtner konsumieren 34,6% der Erwachsenen in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis; 4,5 Millionen Erwachsene konsumieren regelmäßig. Pro Jahr fallen 200.000 Strafverfahren in Zusammenhang mit Cannabis an. Über 80% sind konsumnahe Delikte. Das sind mehr als 180.000 Verfahren im Jahr. „Das Cannabis-Verbot hält niemanden vom Cannabiskonsum ab. In den vergangenen 30 Jahren ist der Konsum kontinuierlich gestiegen“, so Philipp Gärtner. Da der in Cannabis enthaltene THC-Gehalt seit Jahren ansteigt, steigen damit auch die gesundheitlichen Risiken. Mehr Aufklärung wäre deshalb dringend geboten. Ein weiteres Problem der Tabuisierung ist, dass der Schwarzmarkt kontinuierlich wächst. Nach Schätzung des Bundesportals machte Cannabis 2017 39% des Europäischen Schwarzmarktes aus. „Die Tabuisierung von Cannabis ist ein Problem, denn sie verhindert, dass in Familien offen über Cannabis gesprochen wird. Viele Heranwachsende wissen nicht, wie sie gefahrenfrei konsumieren und welche gesundheitlichen Risiken beim falsch konsumieren einhergehen. Ein kontrollierter Markt könnte da eingreifen“, sagt Gärtner. Ein hohes gesundheitliches Risiko gehe nach dem Green pioneers-Geschäftsführer von sogenannten Streckmitteln aus. „Synthetische Cannabinoide sind bis zu 300-mal stärker als THC.“
Philipp Gärtner: Die kriminellen Strukturen werden zu einer immer größer werdenden Bedrohung der Demokratie
Letztlich steigern Verbote Gewinne. Die Gewinnspanne bei Cannabis vom Schwarzmarkt liegt zwischen 800 bis 1.500%. „Die Verbotspolitik verfehlt ihre Ziele. Seit Jahrzehnten verschlimmert sich die Situation“, ist Gärtner überzeugt. Ein weiterer Grund für eine Legalisierung von Cannabis ist nach dem Green pioneers-Geschäftsführer, dass sich Millionen Bürger ohne Zugang zu qualitätsgeprüftem Cannabis nicht nur strafbar machen, sondern auch kriminalisieren. So gefährdeten die hunderttausenden Strafverfahren nicht nur Existenzen, sondern führten auch zu einer Belastung von Behörden. Gärtner: „Die kriminellen Strukturen werden zu einer immer größer werdenden Bedrohung der Demokratie. Letztlich schadet das Verbot von Cannabis der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist ein neuer Ansatz in der Drogenpolitik unbedingt erforderlich.“
Der frühere Fuldaer Staatsanwalt und Betäubungsmitteldezernent i.R. und in Fulda lebende Bürger Harry Wilcke lobte den wissenschaftlich sehr fundierten und auf Fakten basierten Vortrag des Green pioneers-Geschäftsführers. In vielen Punkten stimme er ihm zu. „Die Cannabis-Freigabe beschäftigt mich schon mein ganzes Leben“, so der 68-Jährige, der seit drei Jahren Ruheständler ist und zuvor 28 Jahre in Fulda als Staatsanwalt davon 15 Jahre als Betäubungsmitteldezernent wirkte. „Ihr Vortrag war sehr lang, dafür ausführlich und sehr gut“, lobte Wilke den Vortrag des Green pioneers-Geschäftsführers und fügte mit einem Augenzwinkern dazu: „Wahrscheinlich hätten Sie nicht damit gerechnet, dass Sie ein ehemaliger Staatsanwalt einmal lobt, aber Ihr Vortrag war wirklich gut.“ Harry Wilke weiter: „Ich würde mir wünschen, dass in Schulen, vielleicht ab Jahrgangsstufe acht, gewisse Unterrichtseinheiten zum Thema Betäubungsmittel stattfinden, weil ich der Ansicht bin, dass es wichtig und richtig ist, dass Heranwachsende über die Gefahren, die Rauschmittel verursachen, gut aufgeklärt werden.“
Nach dem früheren Fuldaer Staatsanwalt und Betäubungsmitteldezernenten, Harry Wilke, ist der Besitz von Cannabis in Deutschland strafbar. Harry Wilke: „Wenn wir über die Legalisierung von Cannabis sprechen, müssen wir uns die aktuelle Gesetzeslage vergegenwärtigen. Im §29 im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) heißt es: […] mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihm Handel treibt, sie ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft. Das gilt für alle Rauschgifte, Rauschmittel, und dazu gehört eben auch Cannabis. Sie dürfen legal mit Cannabis eigentlich gar nichts machen, außer ihn zu konsumieren, und das ist in diesem Paragraphen aber nicht genannt. Hier würde selbst ich davon ausgehen, dass der reine Konsum von Cannabis straffrei ist. Das ist natürlich schwer vorstellbar.“
Der frühere Staatsanwalt und Betäubungsmitteldezernent machte dies an einem Beispiel deutlich: „Mal angenommen, man kommt auf einer Party zusammen, man sitzt zu sechst als Gruppe zusammen und teilt sich einen Joint. Jeder zieht mal daran. Da würde ich sagen, dass man sich hier nicht strafbar macht; aber derjenige, der das Ding mitbringt, der macht sich in diesem Fall strafbar. Dann gibt es aber die Ausnahme: Es gibt die Möglichkeit, nach §31a Betäubungsmittelgesetz von der strafrechtlichen Verfolgung abzusehen. 6 Gramm Cannabis werden strafrechtlich nicht verfolgt. Da denken viele, dass es straffrei ist – doch das stimmt so nicht. Nach der aktuellen Gesetzeslage haben wir die Möglichkeit, von einer strafrechtlichen Verfolgung abzusehen, wenn der Angetroffene, oder der Kontrollierte 6 Gramm Cannabis mit sich führt und dieser aussagt, dass dies für den Eigenbedarf sei und wir es ihm nicht widerlegen können.
Harry Wilke: Kiffen muss man können. Als Nichtraucher werde ich nicht high
Wenn aber jemand mit 0,5 Gramm-Tütchen erwischt wird und dieser dann auch noch Bargeld in drogentypischer Mischung – 10€, 20€-Scheinchen bei sich hat, dann lacht selbst die Polizei und sagt: Nix da Eigenbedarf. Dann wird natürlich schon ein Verfahren eingeleitet. Das wird es, um die Justiz oder die Polizei zu entlasten, übrigens auch so, wenn Sie kontrolliert werden und bei Ihnen etwas gefunden wird. Wenn Sie jemanden erwischen, der bis zu 6 Gramm Cannabis mit sich führt und Eigenbedarf geltend machen kann, dann ist dies für die Polizei nicht mit sehr großem Arbeitsaufwand verbunden. Die Polizei schreibt dann eine vereinfachte, sogenannte ‚BtM-Anzeige‘, diese geht an die Staatsanwaltschaft und ich seinerzeit als Betäubungsmitteldezernent habe mit das angeschaut. Wenn ich es nicht belegen konnte, habe ich das Verfahren nach §31a eingestellt. Der Fall wird zu den Akten gelegt und taucht auch in keinem Register mehr auf. Da muss man dann keine Angst haben, soweit ist ja gottseidank schon die Gesetzeslage. Der Gelegenheitskiffer, der man ab und an ein bisschen was mit sich mitführt, der macht sich ohnehin nicht strafbar. Die, die sich strafbar machen, sind die, die andauernd kiffen. Und nur mal so als Anmerkung: Derjenige, der andauernd kifft, der muss auch gewisse Einkünfte haben. Das Gramm Cannabis, wenn es reines ist, liegt so etwa bei 10€, 15€. Wenn ich jeden Tag ein Gramm rauche, da kann ich mir ausrechnen, was da im Monat zusammenkommt. Das können Sie mit Hartz IV nicht stemmen.“ Der ehemalige langjährige Fuldaer Staatsanwalt und Betäubungsmitteldezernent machte am Freitag vor den Heranwachsenden im Bildungsunternehmen Dr. Jordan deutlich, dass Cannabis nicht als Einstiegsdroge für Substanzen wie Heroin oder Kokain gesehen werden kann. Wilke: „Ein Nichtraucher, der mal ein Gefühl davon bekommen möchte, wie es sich so anfühlt, wenn man ‚high‘ ist, für den ist ein Joint ehe nichts. Denn ich muss, um einen Effekt zu bekommen, das Ding auf Lunge ziehen. Wenn ich nur mal so ein bisschen paffe, davon werde ich nicht high.“
Dr. med. Peter Fehrenbach: Cannabis heilt nicht!
„Cannabis heilt nicht“, brachte es der Facharzt für Anästhesiologie, Spezielle Schmerztherapie und Palliativmedizin am Schmerz & Palliativ Zentrum Fulda, Dr. med. Peter Fehrenbach, bei der Podiumsdiskussion im Bildungsunternehmen Dr. Jordan in Fulda am vergangenen Freitag auf den Punkt nachdem er Green pioneers-Geschäftsführer Philipp Gärtner für seinen ausführlichen Vortrag dankte. „Ich habe viel gelernt“, so Fehrenbach, „ich widerspreche in manchen Punkten heftigst. Cannabis heilt nicht; auch wenn Sie das gesagt und insinuiert haben. Der Umstand, dass vor über 3000 Jahren v. Chr., als die ersten archäologischen Nachweise für den Cannabis-Anbau nachgewiesen wurden, sagt für uns heute noch lange nichts aus. Cannabis ist gefährlich. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Vor Ihnen steht einer. Ich bin Anästhesist. Wir gehen mit dem Zeug täglich in großen Mengen um. Ich bin auch Schmerztherapeut. Wir behandeln Patienten, die Tumorerkrankungen haben, und wir sind froh darüber, dass wir im medizinischen Bereich Cannabis haben. Wir haben lange Zeit darauf gewartet. In diesem Zusammenhang gab es auch viele sozialrechtliche Fragen und problematische Fragestellungen, auch was die Kostenübernahme anbelangt. Diesbezüglich würde ich mir noch ein ganz anderes Vorgehen wünschen. Aber Sie, liebe Studierende, liebe Schülerinnen und Schüler, Sie sind gefährdet, Ihre Großmutter nicht.“ Fehrenbach weiter: „Und woran liegt das? Das hat mit Ihrem Gehirnwachstum zu tun. Das ist nämlich erst nach 25 Jahren abgeschlossen. Und so lange sollten Sie warten. Und da ist 18 Jahre noch nicht die Zeit dafür und auch nicht mit 21. Alle ärztlichen Organisationen, die sich mit Cannabis als Suchtmittel beschäftigen, und auch die Folgeerkrankungen behandeln müssen, sind im wesentlichen Kinder- und Jugendpsychiater. Und auch die Bilanz der deutschen Ärzteschaft lehnt eine Legalisierung von Cannabis ab. Ich schließe mich dem dezidiert an. Es ist gefährlich.
Und jetzt kommen wir zum Thema Gesundheit. Was ist daran gesund? Ist es der Rausch, der gesund ist? Cannabisanwendungen und Rauschmittelanwendungen hatten lange Zeit religiöse Hintergründe. Das waren solche Menschen, die sich als Priester high gemacht haben, um Kontakt zu irgendwelchen Geistern herzustellen. Sie, liebe Studierende, liebe Schüler, werden auch Kontakte zu Geistern bekommen; nur werden die Nebenwirkungen solche sein, dass Sie die Geister nicht mehr loswerden. Eine der großen Nebenwirkungen beim Kiffen in Ihrem Alter sind Psychosen. Da hört man Stimmen – und zwar für den Rest seines Lebens – und die sind nicht immer freundlich…“ Abschließend wurden die Podiumsteilnehmer von Dr. Lisa Feuerstein um ein Abschlussfazit gebeten, was sie gerne taten.
„Ich hätte noch drei Stunden hier sitzen können und mit ihnen diskutieren können. Da sind heute so viele Punkte genannt worden, auf die ich gerne noch konkreter eingegangen wäre. Ich kann nur jedem raten, sich vor dem Konsum von Cannabis ausreichend zu informieren, und sich bewusst zu machen, welche Nebenwirkungen Cannabis auch haben kann. Nichtsdestotrotz müssen wir in diesem Land dafür sorgen, dass wir offen darüber sprechen und dass wir vernünftig aufklären können, und dass wir denjenigen, die Cannabis mal ausprobieren wollen, ein reines und vernünftiges Produkt zugänglich machen. Und das kann meiner Meinung nach am besten erreicht werden unter der vollständigen Legalisierung. Aber hierfür wäre die Entkriminalisierung schon mal ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Bundesregierung muss hier auf jeden Fall noch gut nacharbeiten.“ Philipp Gärtner, CEO Green pioneers
„Die Regierung muss hier noch sehr gut nacharbeiten. Das Gesetz steht zwar da, aber es ist weitestgehend unbrauchbar. Sowohl was den Konsum von Cannabis anbetrifft als auch was den Eigenanbau von Cannabis anbetrifft. Die Kontrolle durch die Polizei geht gar nicht und auf die Beeinträchtigung im Straßenverkehr sind wir heute auch nicht mehr eingegangen. Ich könnte noch drei oder vier Stunden hier sitzen und diskutieren, weil das Thema einfach so komplex ist. Ich bin froh, Betäubungsmitteldezernent in Fulda gewesen zu sein, weil hier kann man die Verfahren noch bearbeiten. In Frankfurt a.M. oder in Berlin können Sie sie nur noch verwalten.“ Harry Wilke, Staatsanwalt in Fulda i.R.
„Was ist Genuss und was ist Sucht? Sucht ist, wenn die Substanz die Kontrolle übernimmt. Und weil das so ist, ist es nicht nur individuell schwierig, eine eigene Kultur zu finden, sondern auch für eine Gesellschaft. Und wenn Kontrollverlust ein Aspekt eines Themas ist, dann wundert es keinen, dass wir uns relativ schwertun – hier auf dem Podium, gesellschaftlich in der Gesetzgebung und jeder mit sich selbst. Ich habe auch einen Sohn, etwas älter als Sie. Sie fallen in eine spannende Generation. Wir müssen eine Kultur finden. Alkohol ist uns historisch näher als Cannabis. Machen Sie bei sich zuhause unter der Überschrift ‚Vom Wirkungstrinker zum Genusstrinker‘ doch einfach mal den Selbstversuch. Das ist etwas, was ich Ihnen mit auf den Weg geben möchte, dass Sie den Genuss nicht verlieren, aber die Gefahren von Sucht bedenken.“ Dr. med. Peter Fehrenbach, Facharzt für Anästhesiologie, Spezielle Schmerztherapie und Palliativmedizin am Schmerz & Palliativ Zentrum Fulda. +++ jessica auth








