Infektionsschutzgesetz wird für bundesweite Regeln geändert

Bund und Länder seien sich mit den Koalitionsfraktionen einig

Bund und Länder haben sich auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Das sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag. Bund und Länder seien sich mit den Koalitionsfraktionen einig, dass „bundeseinheitliche Regelungen“ möglich werden. Die sollen aber offenbar jeweils nur lokal greifen, und zwar bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten. Ein bundesweiter harter Lockdown, wie von manchen Experten gefordert, scheint damit weiterhin extrem unwahrscheinlich. Der Gesetzentwurf solle bereits am Dienstag im Kabinett beschlossen werden, die entsprechende Sitzung wurde dafür extra um einen Tag vorverlegt. Die Regierung habe dazu auch das Gespräch „mit allen Fraktionen“ gesucht, so Demmer. Es werde deswegen weder am Montag noch im Rest der Woche eine Ministerpräsidentenkonferenz stattfinden, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin.

Nächtliche Ausgangssperren sollen ab 100er-Inzidenz Pflicht werden

Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht wohl vor, dass ab einer Inzidenz von 100 Corona-Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner nächtliche Ausgangssperren vorgeschrieben sind. Das berichtet die „Welt“ vorab. Die Schulen sollen demnach ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 oder mehr in den Distanzunterricht wechseln müssen. Nach Angaben der stellvertretenden Regierungssprecherin Ulrike Demmer werden die neuen Regeln für die Bundesländer zwar zur Pflicht, umgesetzt werden müssen sie aber nur in den jeweils betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten. Über die Details dürfte am Wochenende hart gerungen werden. Am Dienstag soll der Entwurf im Kabinett beschlossen werden. +++

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