Im Landkreis Fulda gilt Mund-Nasen-Schutz im Unterricht

Allgemeinverfügung erweitert

Der Landkreis Fulda hat heute die Allgemeinverfügung im Hinblick auf die CoVid-19-Pandemie auf den Bereich der Schulen erweitert. Ab Unterrichtsbeginn am morgigen Donnerstag gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht und am Sitzplatz. Die Verpflichtung gilt für Kinder ab einem Alter von sechs Jahren. Ebenfalls ab morgen darf kein Sportunterricht mehr stattfinden. Eine Ausnahme gilt lediglich für Sportprüfungs- und Leistungskurse. Parallel dazu hat das Gesundheitsamt des Landkreises Fulda mit sofortiger Wirkung die Stufe 2 des hessischen Stufenplanes mit den entsprechenden Maßnahmen für den „Eingeschränkten Regelbetrieb“ der Schulen angeordnet. +++ nh/pm

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