Hospiz- und Palliativverband nach Sterbehilfe-Urteil besorgt

Altkrankenhaus1

Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) befürchtet nach dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einen gefährlichen Dammbruch. "Schon heute spüren viele Menschen sozialen Druck, aus dem Leben zu scheiden. Und dieses Gefühl wird steigen", sagte DHPV-Chef Winfried Hardinghaus der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Der Arzt verwies auf eine neue Studie aus den Niederlanden, in der 40 Prozent der Suizidalen das Motiv genannt hätten, niemandem zur Last fallen zu wollen.

"Das Gefühl ist für sehr viele Betroffene ganz stark und ganz gefährlich. Junge Angehörige setzen ältere Familienmitglieder unter Druck. Die Älteren sind oft von sich aus bereit, in den Tod zu gehen. Statt dieser Gefahr entgegenzuwirken, hat Karlsruhe das Risiko noch verstärkt", so Hardinghaus. "Es ist bedenklich, dass künftig mit Suizidbeihilfe Geld verdient werden kann", sagte Hardinghaus, der als Sachverständiger an dem Prozess in Karlsruhe beteiligt war. "Das Gericht hat Selbstbestimmung über alles gestellt und gesellschaftspolitische, religiöse oder andere Gesichtspunkte völlig außer Acht gelassen. Jetzt besteht die große Gefahr, dass die Liberalisierung zu Missbrauch führt." Auch diejenigen, die grünes Licht für aktive Sterbehilfe forderten, würden durch den Urteilsspruch ermutigt, sagte der Palliativmediziner.

"Die Gefahr für einen solchen Dammbruch ist durch das Urteil enorm gestiegen. Das wäre eine fatale Entwicklung und muss gestoppt werden." Den Gesetzgeber forderte Hardinghaus auf, Schutzvorkehrungen zu ermöglichen, um Sterbehilfe-Missbrauch zu verhindern. "Es braucht Beratungsverfahren mit klaren Kriterien. Dazu gehört eine vollumfängliche Informierung über Alternativen" für Suizidenten. In der Palliativmedizin gebe es schon die Möglichkeit, jeden Menschen schmerzfrei zu machen und ein Sterben in Würde zu garantieren. "Deswegen ist Suizidbeihilfe nicht notwendig", sagte er. Es müsse auch eindeutig geklärt werden, ob die Betroffenen wirklich freiverantwortlich handelten, sagte der Arzt weiter. "Aber das ist kaum leistbar. 90 Prozent der Suizidenten leiden psychisch. Bei ihnen ist es besonders schwer zu entscheiden, ob sie freiverantwortlich handeln", sagte Hardinghaus. +++


Popup-Fenster

1 Kommentar

  1. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war absehbar. Das u. a. von Herrn Brand protegierte Gesetz hatte von Anfang an den "Strickfehler", dass man über die Köpfe der Betroffenen seine eigene politische Intension durchsetzen wollte. Dies konnte nicht gelingen. Nun ist es an der Politik, ein Verfahren zu entwickeln - vielleicht ähnlich der Schwangerenberatung vor einer Abtreibung - das ein würdiges Sterben wie bei den Regelungen in der Schweiz in besonderen Ausnahmefällen ermöglicht. Aber das wird es vermutlich mit der CDU nicht geben. Man erinnere sich nur, wie sich die katholische Kirche aus der Schwangerenberatung im Rahmen der Regelungen des § 218 StGB geschlichen hat. Es geht hier nicht um "sozialverträgliches Sterben", sondern um die Möglichkeit in extremen Ausnahmefällen professionelle Hilfe beim Suicid zu erhalten.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*