Hessischer Städtetag: Kommunen brauchen mindestens 4,5 Milliarden Euro

Wiesbaden. „Das Land stellt morgen die ersten Weichen für die Kommunalfinanzierung in Hessen in den nächsten Jahrzehnten. Die Städte erwarten, dass das Land seine Chance nutzt, die ihm der Staatgerichtshof aufgegeben hat“, sagt dazu der Kasseler Oberbürgermeister Bertram Hilgen, Präsident des Hessischen Städtetages. Den hessischen Kommunen gehe es darum, endlich ausreichend finanziert zu werden und aus eigener Kraft ohne Schulden leben zu können. Hilgen: „Mindestens 4,5 Milliarden Euro benötigen Hessens Städte, Gemeinden und Landkreise aus dem kommunalen Finanzausgleich, damit wir unsere Aufgaben zum Wohl der Bürger finanzieren können.“

Dabei ist nach den Vorgaben des Hessischen Staatsgerichtshofs der Bedarf der Kommunen ausschlaggebend. „Endlich wird schon im kommunalen Finanzausgleich klar, welch immense Aufgaben die Kommunen auf den Feldern der soziale Sicherung, der Jugendhilfe, der Bildung und der Verkehrsinfrastruktur leisten.“ Hilgen sieht aber auch besorgt auf mögliche Abstriche des Landes: „Aufgaben wie Sport, Kultur und Wirtschaftsförderung sind kein freiwilliger Spaß, sondern prägen das Leben der Kommunen. Wir werden dafür kämpfen, dass diese wichtigen Aufgaben vollständig anerkannt werden.“

Hintergrund: Der reale, als Aufwand gemessene Bedarf einer Kommune hat in dem seit mehr als sechs Jahrzehnten geltenden komunalen Finanzausgleich (KFA) so gut wie keine Rolle gespielt. Die Grundidee des KFA war, die Kommunen mit einem bestimmten Anteil an den Steuereinnahmen des Landes (den sog. Gemeinschaftssteuern Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer) zu beteiligen. Die Quote lag zuletzt bei 23 Prozent. Dieses Grundprinzip ist über Jahrzehnte durchgehalten worden, auch wenn es immer wieder ergänzt worden ist: Verstärkungsmittel für bestimmte Aufgaben, kommunale Umlagen, zudem jährliche so genannte Spitzabrechnungen zum Ausgleich von Über- oder Unterzahlungen. Dies alles machte den bis Ende 2015 noch anzuwendenden KFA kompliziert, änderte aber nichts am Grundprinzip. Selbst für die besonderen Finanzzuweisungen und Investitionszuweisungen, die zum Beispiel für Schul-, Sozial- und Jugendhilfeaufgaben gezahlt werden, ist das alte System stärker auf Kennzahlen als auf dem realen Aufwand begründet. Dasselbe gilt für Investitionen, die die Kommunen bei Dorferneuerung oder Trinkwasseranlagen unterstützen sollen.

Die Umkehr des Prinzips ist fachlich eine große Umwälzung: Nicht mehr der Ertrag steuert die Fnanzverteilung, sondern der kommunale Bedarf. Was den Kommunen an Aufgaben aufgegeben ist, muss ihnen das Land garantieren. Was dem Bedarf entspricht, muss das Land datengenau selbst ermitteln, will es nicht Gefahr laufen, auch mit seinem neuen Gesetz vor dem Staatsgerichtshof zu scheitern. Der Hessische Städtetag erwartet, dass das Land zwei neue Finanzausgleichsmassen vorrechnen wird. Die eine Masse umfasst die so genannte Mindestausstattung. Sie umfasst alle Pflichtaufgaben der Gemeinden und eine Pauschalzahlung für die so genannten „freiwilligen Leistungen.“ Eine zweite Finanzausgleichsmasse wird höher liegen. Sie bezieht sich auf die „angemessene “ Finanzausstattung der Kommunen und hängt, anders als die Mindestausstattung, von der eigenen Finanzkraft des Landes ab. Zu vielen Details des neuen Rechts ließ sich das Land bisher nicht in die Karten schauen. Daher wird das Finanzministerium morgen nicht nur neue Zahlen vorlegen, sondern vor allem seine Interpretation des Staatsgerichtshofurteils, die es dem Gesetzgeber vorlegen wird.

In einem zentralen Punkt dürfte schon jetzt klar sein, dass Land und Kommunen auseinander liegen. Sollte das Finanzministerium für die drei Bereiche Kultur, Sport und Wirtschaftsförderung nahezu in vollem Umfang als „freiwillige Aufgaben“ ansehen und nur mit einem Paushalbetrag finanzieren, werden die Kommunen auch mit einer Finanzierung im Rahmen der „angemessenen Ausstattung“ nicht zufrieden sein. Sport, Kultur und Wirtschaftsförderung dürfen angesichts ihrer Bedeutung nicht schwanken je nach finanzieller Leistungsfähigkeit des Landes. +++ fuldainfo