Hessen zahlt jetzt für Biberschäden

Biber

Die Rückkehr eines alten Bekannten sorgt in Hessens Landschaften für gemischte Gefühle. Der Europäische Biber breitet sich wieder aus – sehr zur Freude des Naturschutzes. Doch was ökologisch als Erfolg gefeiert wird, bringt für viele Betriebe ganz handfeste Probleme mit sich. Vernässte Felder, angenagte Bäume und beschädigte Teichanlagen sind längst keine Einzelfälle mehr.

Das Land Hessen reagiert nun mit einem neuen Instrument: Umweltminister Ingmar Jung hat die sogenannte Biber-Billigkeitsrichtlinie in Kraft gesetzt. Sie soll dort helfen, wo der pelzige Landschaftsbauer wirtschaftliche Schäden verursacht.

„Der Biber ist eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes. Aber dieser Erfolg darf nicht zulasten derjenigen gehen, die unsere Flächen bewirtschaften“, erklärte Jung. Für ihn ist klar: Wer politische Ziele beim Artenschutz verfolgt, müsse auch die Folgen für die Praxis im Blick behalten. Der Ausgleich von Schäden sei deshalb „eine Frage der Fairness“.

Die neue Regelung richtet sich gezielt an land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Betriebe. Sie können künftig finanzielle Unterstützung erhalten, wenn etwa Felder durch aufgestaute Gewässer unbrauchbar werden, Kulturen geschädigt oder Bäume gefällt werden – aus Bibersicht sinnvolle Bauarbeiten, aus Sicht der Betroffenen jedoch oft ein Ärgernis mit wirtschaftlichen Folgen.

Das Verfahren soll bewusst einfach gehalten sein. Bis zu 90 Prozent der anerkannten Schadenshöhe können erstattet werden, mindestens jedoch ab einer Schadenssumme von 250 Euro. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro pro Fall. Die Meldung erfolgt über die zuständigen Forstämter, die auch die Bewertung übernehmen. Anträge müssen jeweils bis zum 30. April eingereicht werden.

Parallel setzt das Land auf Vorbeugung. Im Rahmen eines aktiven Bibermanagements sollen vor Ort Lösungen gefunden werden, um Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Ziel ist es, Nutzung und Naturschutz besser miteinander zu verzahnen – ein Anspruch, der in der Praxis nicht immer leicht einzulösen ist.

Hessen verfolgt damit einen Ansatz, der über den Einzelfall hinausweist. Die Rückkehr geschützter Arten ist politisch gewollt und ökologisch sinnvoll. Doch Akzeptanz entsteht nicht von allein. „Akzeptanz entsteht dort, wo Belastungen ausgeglichen werden“, sagte Jung. Genau hier setzt die neue Richtlinie an.

Der Europäische Biber steht unter strengem Schutz – sowohl nach europäischem Recht als auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Seine Ausbreitung verändert Flussläufe, staut Wasser und schafft neue Lebensräume. Gleichzeitig entstehen Nutzungskonflikte, die nun zumindest finanziell abgefedert werden sollen.

Für viele Betriebe dürfte die neue Regelung ein wichtiges Signal sein: Sie bleiben mit den Folgen des Artenschutzes nicht allein. Ob das genügt, um den wachsenden Spannungen vor Ort dauerhaft zu begegnen, wird sich allerdings erst noch zeigen. +++


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