Hessen wird Justiz aufstocken

In einem 10 Punkte-Maßnahmenpaket sind im Einzelnen folgende Maßnahmen geplant:

1. Beendigung des Personalabbaus – rund 185 Stellen bleiben erhalten

Der Stellenabbau in der Justiz ist beendet. Bis zum Ende der Legislaturperiode wird kein weiteres Personal eingespart. Aus früheren Verpflichtungen hätten bis zum Jahr 2020 noch insgesamt 184,5 Stellen abgebaut werden müssen. Dies entspricht einem Gegenwert in Höhe von 7,7 Millionen Euro.

2. Schaffung von 250 neuen Stellen in der Justiz – Extremismusbekämpfung verstärkt

Darüber hinaus ist beabsichtigt, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten um insgesamt 250 neue Stellen zu verstärken. Damit sollen gezielt Personalbedarfe auf allen Ebenen gedeckt werden. Neben den Bereichen Salafismus und politischer Extremismus werden auch die Bereiche Großverfahren im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie im Bereich der Internetkriminalität verstärkt. Für das Jahr 2017 stehen dafür insgesamt Mittel in Höhe von 8,85 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Vergütung der Leiterinnen und Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Referendare soll steigen. Für die Unterrichtsstunde soll der Vergütungssatz von 20,45 Euro auf 25,00 Euro, für die Korrektur von Klausuren im Klausurenkurs soll der Satz von 7,15 Euro auf 8,75 Euro angehoben werden.

Die Vergütung von Referendaren soll künftig an die Besoldungsrunden von Beamten gekoppelt werden. Daher profitieren Referendare auch schon von der aktuellen Besoldungsrunde.

3. Ausbau des Programms „Fit für den Rechtsstaat – Fit für Hessen!“

Die Rechtsstaatsklassen sind ein großer Erfolg. Weit über 300 Dozentinnen und Dozenten an landesweit 78 Justizbehörden unterstützen das Programm freiwillig. Gerade in den Kommunen werden die Dozenten und Unterrichtsmaterialien stark nachgefragt. Die für die Durchführung des Programms bereitstehenden Mittel sollen deshalb auf 200.000 Euro verdoppelt werden.

4. Mehr Personal und über 8 Millionen Euro Investitionen in die IT-Ausstattung

Zur Verbesserung der Ausstattung im IT-Bereich werden zwei neuen Stellen geschaffen und zusätzliche Sachmittel in Höhe von rund 8,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfallen etwa 6 Millionen Euro auf die Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, etwa den Ausbau der elektronischen Kommunikation mit Behörden und Anwälten. Wie wirkungsvoll zum Beispiel der elektronische Rechtsverkehr ist, kann man an der jüngsten Umstellung der Kommunikation der hessischen Verwaltungsgerichte mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erkennen. Durch die vollständige Umstellung auf eine elektronische Kommunikation der Verfahrensakten, können Verfahren effizienter und vor allem schneller erledigt werden.

Außerdem ist vorgesehen, zusätzliche mobile Arbeitsplätze einzurichten, den Gerichten die Umstellung auf ein IP-Videokonferenzsystem zu ermöglichen, datenbankbasierte Register einzuführen und miteinander zu vernetzen sowie das maschinelle Mahnverfahren weiter zu verbessern.

5. Konkreter Opferschutz schon im Strafverfahren – Psychosoziale Prozessbegleitung

Resozialisierung ist nicht nur die Arbeit mit Tätern. Oftmals stellt das Strafverfahren für Opfer und Zeugen eine große Belastung dar. Um hier Opfern stärker zu helfen, sind im Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung daher zusätzliche Mittel in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen.

6. Weiteres Haus des Jugendrechts in Frankfurt am Main – weitere in Prüfung

Die Landesregierung wird zunächst die Voraussetzungen für ein drittes Haus des Jugendrechts in Frankfurt am Main (landesweit dann viertes Haus des Jugendrechts) schaffen. Neben dem erforderlichen Personal wird die Justiz zusätzliche Sachmittel in Höhe von 150.000 Euro bereitstellen. Darüber hinaus werden Anträge auf weitere Häuser des Jugendrechts geprüft.

7. Justizvollzugsanstalten – 1,7 Millionen Euro für die Sicherheit in Vollzugsanstalten

Vollzugsanstalten sind Einrichtungen mit hohen Sicherheitsanforderungen. Damit sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für die Gefangenen, erhebliche Belastungen verbunden.

Aufgrund der zuletzt wieder deutlich gestiegenen Gefangenenzahlen und der Umstellung auf die 41-Stunden Woche werden von den 250 neuen Stellen 56 Stellen für den Justizvollzug bereit stehen.

Zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten sind zudem Investitionen in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro vorgesehen. Hiermit werden neue Gefangenentransportfahrzeuge angeschafft sowie Haftraumkommunikationsanlagen und die Bewaffnung des Personals erneuert.

8. Resozialisierung von Gefangenen – 1,45 Millionen Euro Investition in den Opferschutz

Die Landesregierung beabsichtigt zudem, für Resozialisierungsmaßnahmen im Justizvollzug zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 1,45 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Unter anderem soll das Netzwerk Deradikalisierung im Strafvollzug (NeDiS) mit zusätzlichen Sachmitteln in Höhe von 400.000 Euro gestärkt werden. Für die religiöse Betreuung islamischer Gefangener werden weitere 50.000 Euro bereitgestellt.

Der Justizvollzug mit seinen Ausbildungs- und Arbeitsbetrieben eröffnet jedem Gefangenen den Weg in eine straffreie Zukunft. Diese Betriebe werden deshalb gestärkt und dort Investitionsmaßnahmen im Volumen von rund 1,0 Millionen Euro vorgenommen.

9. Fast 50 Millionen Euro für neue Sanierungsmaßnahmen an Justizvollzugsanstalten

Der Entwurf des Hochbauhaushaltsplans für das Jahr 2017 wird sechs neue Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen in vier Justizvollzugsanstalten mit ersten Teilbeträgen ausweisen, die insgesamt für ein Investitionsvolumen von fast 50 Millionen Euro stehen.

10. Sexualstraftäter: Resozialisierungsmaßnahmen auch nach Entlassung aus dem Strafvollzug

Werden Sexualstraftäter nach Ablauf ihrer Strafe aus der Haft entlassen, benötigen sie oftmals dringend eine therapeutische Nachsorge. Können in der Haft begonnene Therapien nicht fortgesetzt werden, kann dies das Rückfallrisiko deutlich erhöhen. Deshalb sollen die bestehenden Möglichkeiten verbessert und ausgebaut werden, um nach der Haftentlassung Therapien ambulant fortzuführen. Der Haushaltsentwurf 2017 sieht deshalb zusätzliche Sachmittel in Höhe von 200.000 Euro für den Aufbau einer forensischen Ambulanz zur Behandlung von Sexualstraftätern vor.


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