Hessen geht neue Wege in der Lehrkräftegewinnung

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Hessen beginnt mit innovativen Ansätzen bei der Gewinnung von Lehrkräften. Im Landtag in Wiesbaden verabschiedeten die Abgeordneten in dritter Lesung eine Änderung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes. Diese Änderung ermöglicht es Absolventen mit Universitätsabschluss (Master, Diplom, Magister), nach einem erfolgreich absolvierten Referendariat als Lehrer in einem einzigen Schulfach vollwertig tätig zu werden, einschließlich der Option auf Verbeamtung.

Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen, erklärte, dass das neue Gesetz eine Grundlage für ein attraktives Berufsangebot schafft. Es spricht all jene an, die im Schuldienst eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe übernehmen möchten, bisher aber nicht die Voraussetzungen für einen Quereinstieg erfüllten. Besonders erleichtert das Gesetz qualifizierten Lehrkräften aus dem Ausland den Einstieg ins hessische Bildungssystem, wenn sie in ihrem Heimatland lediglich ein Fach studierten.

Bereits zahlreiche Interessierte haben sich über ein spezielles Formular registriert. Die Ersten beginnen diesen speziellen Vorbereitungsdienst im Mai nächsten Jahres. Besonders gesucht sind Experten für die MINT-Fächer, Musik und Kunst an weiterführenden und beruflichen Schulen. Der Bedarf in anderen Fächern wird kontinuierlich überprüft und angepasst.

Dieses Gesetz ist entscheidend, um dem Fachkräftemangel an Schulen zu begegnen und die pädagogische Qualität sicherzustellen. „Wir möchten Akademikern die Möglichkeit geben, ihre Erfahrungen als Lehrkraft einzubringen – das ist durchweg positiv. Im Bereich Metalltechnik oder Informatik gibt es bereits erfolgreiche Beispiele solcher Lehrkräfte“, ergänzte Minister Schwarz.

Hans Christian Göttlicher, Bildungspolitiker der CDU im Hessischen Landtag, betonte, dass Bildungspolitik hohe Priorität bei der CDU besitzt, da es um die Zukunft der Kinder geht. Hessen nimmt in der Bildungspolitik eine Vorreiterrolle ein und sichert die Lehrkräfteversorgung sowie die Bildungsqualität. Personen mit nur einem Fach können nun in die zweite Phase der Lehrkräfteausbildung einsteigen. Auch ausländische Lehrkräfte erhalten die Möglichkeit, hier in Hessen zu unterrichten.

Die Novelle des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes sorgt nachhaltig für die Absicherung der Lehrkräfteversorgung und der Bildungsqualität im Land. +++


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