Hessen führt Mietbremse ein

Miete, Wohnung

Wiesbaden. Hessen wird eine Mietbremse einführen. Das hat das Umweltministerium mitgeteilt. Die Begrenzung wird dort, wo günstiger Wohnraum, besonders knapp ist, gelten. „Steigende Mieten in den hessischen Ballungsräumen und angrenzenden Gemeinden können sich viele Bürgerinnen und Bürger mit ganz normalen Einkommen nicht mehr leisten. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern nutzt Hessen die Möglichkeiten der Mietpreisbremse. Der erste Schritt ist die Verordnung zur sogenannten Kappungsgrenze, sprich der Deckelung von Mietererhöhungen bei Bestandsmieten,“ so Bauministerin Priska Hinz nachdem das Kabinett die Verordnung am Freitag verabschiedet hat. Insgesamt hat die Landesregierung 30 Städte und Gemeinden bestimmt, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und eine Aufnahme in die Verordnung zum Schutz der Mieter für erforderlich halten.

Die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung wird helfen, den vielerorts feststellbaren und unverhältnismäßigen Anstieg der Mieten einzudämmen. Die Landesregierung nutzt damit die vom Bund gegebenen Möglichkeiten durch das Mietrechtänderungsgesetz, zu einer Einschränkung der Preisanstiege bei Mietwohnungen. Ausgehend von der Obergrenze der regionalen Vergleichsmiete, können Vermieter in bestehenden Mietverhältnissen die Mietpreise über einen Zeitraum von drei Jahren nur noch um 15 Prozent erhöhen. Bisher waren Mietpreissteigerungen um 20 Prozent möglich. Seit dem Entwurf vom Mai 2014 ist die Zahl von 23 auf insgesamt 30 Gemeinden gestiegen, die sich für die Einführung dieser Verordnung entschieden haben. Die Kappungsgrenze gilt damit für Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel, Bensheim, Bischofsheim, Darmstadt, Dietzenbach, Dreieich, Eltville am Rhein, Eschborn, Flörsheim am Main, Frankfurt am Main, Friedberg, Friedrichsdorf, Gernsheim, Gießen, Griesheim, Hanau, Hattersheim am Main, Hochheim am Main, Hofheim am Taunus, Kassel, Kronberg im Taunus, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Schwalbach am Taunus, Weiterstadt und Wiesbaden.

Um sich für die Einführung der Verordnung zu qualifizieren, müssen die Gemeinden zwei von drei Indikatoren erfüllen: eine Wohnraumversorgungsquote unter 103 Prozent, eine Leerstandsquote unter drei Prozent, oder eine Neubauintensität unter einer Wohnung pro Person bei Bevölkerungswachstum. Die Landesregierung sorgt so für eine Einschränkung der steigenden Mietpreise und für bezahlbare Mieten vor allem in den Ballungsräumen wie dem Rhein-Main-Gebiet. „Die Verordnung greift in Städten wie Frankfurt, Kassel, Offenbach und Wiesbaden besonders effektiv, und hilft sowohl Mietern in beliebt gewordenen Wohngebieten, als auch Studenten und Mietern von Sozialwohnungen, deren Mietpreisbindung ausläuft, sich ihre Wohnung weiterhin leisten könnten“, betonte Ministerin Priska Hinz. Die Kommunalen Spitzenverbände sowie der Deutsche Mieterbund begrüßen die Einführung der Verordnung. „Die Kappungsgrenzenverordnung ist ein wichtiger Schritt für den Mieterschutz in Hessen und die direkte Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen der Landesregierung für bezahlbaren Wohnraum“, betonte Priska Hinz.

Lenders: Mietpreisbremse falsches Signal

„Dass die Mietpreisbremse Investitionen in Wohnraum verhindern wird, wurde mittlerweile bereits in vielen Stellungnahmen und Studien bestätigt. Es ist bedauerlich, dass die Hessische Landesregierung weder auf die Einlassung von Haus & Grund, der Investoren für Wohnungsbau, noch der Liberalen reagiert hat. Die nachvollziehbare Kritik an der Mietpreisbremse bei ihrer Umsetzung wurde nicht berücksichtigt – und letztlich dann diese Investitionsbremse im schwarz-grünen Kabinett verabschiedet“, erklärte der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen Lenders. „Für uns steht fest, dass die Mietpreisbremse keinen positiven Effekt hat, sondern vielmehr jegliche Motivation zerstört, Investitionen in Immobilien zu tätigen, da die notwendige Planungssicherheit für die Eigentümer der Immobilien fehlt. Eine weitere Folge dessen wird eine Zunahme von Wohnraumknappheit sein, die letztlich den eigentlich gewünschten Effekt ins Negative verkehren wird. In der letzten Legislaturperiode hat die Hessische Landesregierung unter liberaler Federführung mit dem Wohnraumfördergesetz und dem Sonderprogramm Wohnungsbau die Grundlagen für ein verbessertes Angebot im hessischen Ballungsraum geschaffen. Es ist kein Geheimnis, dass nur in Folge eines höheren Wohnraumangebotes die Preiszunahme von Wohnraummieten abgeschwächt werden kann. Wenn jedoch Neubauten durch eine Mietpreisbremse verhindert werden, wird die Situation am Wohnungsmarkt zusätzlich erschwert“, so Lenders. +++ fuldainfo