Der Generalsekretär der SPD, Kevin Kühnert, sieht Mieter nach der Einigung der Ampel-Fraktionen zum Heizungsgesetz als „Profiteure der Wärmewende“. Das sagte Kühnert dem „Tagesspiegel“. Die getroffenen Verabredungen seien einfach und verständlich: „Für Mieter gilt in der Wärmewende künftig ein Kostendeckel von 50 Cent pro Quadratmeter – egal, welche Heizung ihr Vermieter zu welchem Preis installiert. Im Gegenzug profitieren sie von sinkenden Verbrauchskosten“, sagte Kühnert.
Tatsächlich sollen Vermieter acht beziehungsweise zehn Prozent ihrer Investitionskosten beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung über die Modernisierungs- oder eine neue Umlage weitergeben dürfen. Dies gelte jedoch nur, wenn die Vermieter zuvor eine staatliche Förderung in Anspruch genommen haben. Der SPD-Generalsekretär, der an den Verhandlungen teilgenommen hatte, äußerte sich zufrieden mit der Einigung. „Für zig Millionen Menschen in deutschen Mietwohnungen ist jetzt klar, dass es eine wirklich soziale Wärmewende geben wird“, sagte Kühnert.
Haus und Grund kritisiert Belastung der Vermieter durch GEG-Einigung
Der Präsident des privaten Eigentümerverbands „Haus und Grund“, Kai Warnecke, hat die Neufassung des Heizungsgesetzes scharf kritisiert. Die Möglichkeiten zur Weitergabe von Investitionskosten an Mieter seien so gering, dass viele Eigentümer eine neue Heizung gar nicht bezahlen könnten, sagte Warnecke dem TV-Sender „Welt“. „Es ist vorgesehen, dass die zwar prozentual erhöhte Modernisierungsmieterhöhung eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Jahr bekommt. Das bedeutet also für Mieter maximal 50 Euro mehr pro Jahr bei einer 100 Quadratmeter-Wohnung – und das ist so wenig, dass Vermieter das kaum werden zahlen können.“ Auch die Einkommensgrenzen, nach denen sich die staatlichen Zuschüsse für eine neue Heizung richteten, kenne man nur für Selbstnutzer – nicht aber für Mieter und Vermieter, bemängelte Warnecke. Solange das nicht geklärt sei, wisse man eigentlich gar nicht, wie die Förderung wirklich aussehe, so Warnecke. Überhaupt sei es „ein bisschen eine Unverschämtheit“, dass die Ampel ein Gesetz mit so „immenser Tragweite“ und mit so hohen Investitionen nun „in wenigen Tagen durch den Bundestag peitscht“. An eine echte Technologieoffenheit beim GEG glaubt Warnecke nicht. „Ich glaube, dass diese Wahlfreiheit nur Theorie ist. In dem Moment, wo man eine Wärmeplanung hat, wird es ein Angebot geben: Fernwärme, vielleicht Biogas – oder eben Strom. Da kann man sich nichts aussuchen.“ Auch die Tatsache, dass Gasheizungen vorerst noch weiter installiert werden dürfen, bedeute keine echte Wahlfreiheit. Wer etwa jetzt noch eine Gastherme kaufe, müsse „dann aber auch einen Vertrag abschließen, der eine gestaffelte Einspeisung von Biogas vorsieht“. Diese Verträge gebe es aber überhaupt nicht. „Das heißt, auch hier bleibt die Gasheizung als Alternative Theorie“, so Werneke.
CDU kritisiert „Leerstellen“ bei Heizungsgesetz-Einigung
Der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak (CDU), sieht auch nach der Ampel-Einigung zum Heizungsgesetz „große Leerstellen“ und fürchtet, dass in den kommenden zwei Wochen die offenen Streitfragen nicht seriös aufgelöst werden können. „Die Einigung der Ampel beim Heizungsgesetz lässt weiter viele Fragen offen“, sagte Luczak dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Es komme nun auf die Details an. „Die kann nur ein Gesetzestext liefern. Den gibt es aber nach wie vor nicht“, so Luczak. „Für eine Entwarnung ist es also noch zu früh.“ Er pocht zudem auf mehr Infos zur kommunalen Wärmeplanung. „Nicht nur bei Details, sondern auch bei zentralen Fragen des Heizungsgesetzes gibt es immer noch große Leerstellen.“ Denn die Wärmeplanung solle der zentrale Bezugspunkt für die Maßnahmen im Bestand sein. „Wie genau diese ausgestaltet wird und welche Kommunen überhaupt eine Wärmeplanung machen müssen, ist aber noch völlig unklar“, kritisiert Luczak. Dabei müsse das Heizungsgesetz und die Wärmeplanung parallel und synchron beraten werden. „Nun soll die Wärmeplanung aber erst im Herbst im Bundestag verabschiedet werden, das Heizungsgesetz dagegen schon vor der Sommerpause“, so der CDU-Politiker. „Das bedeutet, dass die Abgeordneten über ein Gesetz beschließen sollen, dessen Reichweite völlig unklar ist, weil die Wärmeplanung als zentraler Bezugspunkt erst Monate später beschlossen werden soll“, bemängelte er. „Der Bundestag soll quasi einen Blankoscheck ausstellen“, so Luczak. „Das hat mit seriöser parlamentarischer Beratung nichts mehr zu tun und steht überdies in krassem Widerspruch zu der Zusicherung von Habeck in der Regierungsbefragung.“ Die Menschen dürften vom Heizungsgesetz nicht überfordert werden, sagte Luczak weiter und kritisierte das Vorgehen der Ampel mit Blick auf die Modernisierungsumlage. „Darüber herrscht in der Ampel weiter Streit“, so Luczak. „Die Verunsicherung geht also weiter“, kritisierte er. „In den verbleibenden zwei Wochen können die offenen Streitfragen niemals seriös aufgelöst werden“, fürchtet Luczak. „Besser wäre es, alles gemeinsam nach der Sommerpause, dafür aber gründlich und seriös im Bundestag zu beraten.“ +++








