Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den vereinfachten Zugang zu Hartz-IV-Leistungen in der Corona-Pandemie bis Ende des kommenden Jahres fortführen. Die erleichterte Beantragung sei derzeit bis Ende 2020 befristet, „doch das wird nicht ausreichen“, sagte Heil den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Die Regelung muss bis Ende des nächsten Jahres verlängert werden.“ Die Maßnahme richte sich besonders an viele Selbstständige, denen in der Pandemie der Verdienst komplett weggebrochen sei, sowie an Arbeitnehmer, die schon vor der Pandemie nicht gut verdient hätten und jetzt durch Kurzarbeit starke Einkommensausfälle hätten und ergänzende Grundsicherung brauchten. „Wir wollen diese Menschen nicht ab 1. Januar mit einer Vermögensprüfung behelligen oder mit der Frage, ob ihr Wohnraum womöglich zu groß ist.“ Ziel müsse es sein, „die Existenz der Menschen in dieser schwierigen Zeit zu sichern und ihnen zu helfen, dass sie über die R unden kommen“. Die Bundesregierung hatte im Frühjahr wegen der Pandemie beschlossen, die Vermögensprüfung bei der Beantragung der Grundsicherung vorübergehend auszusetzen. Auch die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung werden seither anerkannt. Im September war die Regelung bis Jahresende verlängert worden. +++