Haftstrafe für Mutter von getötetem Baby

Das Landgericht Fulda hat eine 35-jährige Frau wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Nach Überzeugung der 1. Großen Strafkammer tötete die Angeklagte ihr neugeborenes, voll ausgereiftes und lebensfähiges Kind unmittelbar nach der Geburt und versteckte den Leichnam anschließend in einer Tiefkühltruhe in ihrer Wohnung in Heringen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Die Frau hatte ihre Schwangerschaft zuvor verheimlicht und führte ihr Motiv auf Beziehungsprobleme mit ihrem Partner zurück, mit dem sie bereits zwei Kinder hat.

Das Gericht sah es nach umfangreicher Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Angeklagte ihr Kind nach der Geburt in einer öffentlichen Toilette in Bad Hersfeld vorsätzlich tötete, indem sie den Kopf des Säuglings gegen oder mit einem großflächigen Gegenstand schlug oder mit dem Fuß trat. Aufgrund der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung sei die Angeklagte davon ausgegangen, den Tod des Kindes zumindest billigend in Kauf zu nehmen. Ihrer späteren Einlassung, das Kind habe aus nicht erklärbaren Gründen plötzlich aufgehört zu atmen, folgte das Gericht nicht.

Der genaue Tatzeitpunkt ließ sich nicht zweifelsfrei bestimmen und lag laut Ermittlungen zwischen Januar 2022 und April 2024. Erst Monate nach der Geburt wurde der Leichnam des Säuglings in der Gefriertruhe entdeckt. Das Verfahren gegen den Vater des Kindes wurde mangels Tatverdachts eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren wegen eines besonders schweren Falls des Totschlags gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch und argumentierte, es gebe keinen Nachweis für eine vorsätzliche oder fahrlässige Tötung. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und verhängte eine sechsjährige Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. +++


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