Habeck wieder positiv auf Corona getestet

Intensivmediziner gegen Verkürzung der Isolation

Robert Habeck (Grüne)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist am Mittwoch positiv auf Covid-19 getestet worden. Das teilte sein Ministerium am Abend mit. „Sowohl Schnelltest wie auch PCR-Test fielen positiv aus“, sagte eine Ministeriumssprecherin. „Minister Habeck hat Erkältungssymptome. Er hat sich gemäß den rechtlichen Vorgaben in Isolation begeben.“ Alle Präsenztermine würden abgesagt. „Weitere Dienstgeschäfte nimmt Minister Habeck aus dem Homeoffice wahr“, so die Sprecherin. Habeck war im April schon einmal positiv auf Corona getestet worden. Später hieß es, er habe sich aber doch nicht infiziert.

Bayerns Gesundheitsminister gegen Verkürzung der Corona-Isolation

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) lehnt Forderungen nach einer Verkürzung der Isolation für Corona-Infizierte ab. „Eine Corona-Infektion ist keine Privatsache“, sagte Holetschek der „Welt“. Man müsse das Risiko für einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen minimieren, um das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen. „Eine weitere Verkürzung der Isolationsdauer oder einen Übergang zur freiwilligen Selbstisolation lässt das derzeitige Infektionsgeschehen nicht zu.“ Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt sagte, dass die coranabedingten Personalausfälle einige Unternehmen vor Probleme stellten. Um die bestehenden Infektionsketten zu unterbrechen und damit alle weiteren Mitarbeiter zu schützen, „ist es jedoch wichtig, die bestehenden Quarantäneregelungen fortzuführen“. Mehrere Staatsrechtler halten die Isolationspflichten für Corona-Infizierte indes für rechtlich fragwürdig. „Wenn ei ne Isolationspflicht eine strikte Absonderung an einem festen Ort, sei es zu Hause oder im Hotel, bedeutet, dann ist das wohl als Freiheitsentziehung zu sehen“, sagte der emeritierte Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart der „Welt“. Die Jenaer Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger sagte, dass eine Freiheitsentziehung immer dann vorliege, „wenn eine Person auf eng umgrenztem Raum so festgehalten wird, dass ihre körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben ist“. Zwar ließe sich argumentieren, dass dies bei Absonderung nicht der Fall sei, weil die Personen in der Regel nicht physisch zu Hause eingesperrt würden. Die Mehrheit der Juristen gehe allerdings davon aus, dass auch der Druck von Sanktionen ausreiche, um in diesem Fall von „Freiheitsentziehung“ zu sprechen. „Für Freiheitsentziehungen gilt nach dem Grundgesetz der Richtervorbehalt, den das Infektionsschutzgesetz allerdings nicht vorsieht.“ Zuvor hatte bereits der durch den Bundestag eingesetzte Cor ona-Sachverständigenausschuss empfohlen, Alternativen zu den aktuellen Absonderungsregeln zu diskutieren, um den „Anforderungen des Verfassungsrechts Rechnung zu tragen“.

Auch Intensivmediziner gegen Verkürzung der Isolation

Deutschlands oberster Intensivmediziner, Gernot Marx, lehnt eine Verkürzung der Isolation von Corona-infizierten Krankenhausmitarbeitern ab. „Das Risiko, dass ein Mitarbeiter dann die Patienten ansteckt, ist viel höher als der Benefit der Arbeitsleistung, die man dadurch generiert“, sagte der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) der Wochenzeitung „Die Zeit“. Zudem seien die meisten Menschen mit Covid-19-Symptomen nach drei Tagen nicht in der Lage, schon wieder zu arbeiten. Eine Verkürzung auf diese Zeitspanne hatte der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki kürzlich gefordert. Der DIVI-Präsident hält das für den falschen Weg. Viele Betroffene seien selbst nach fünf Tagen noch nicht wieder fit, manche noch nicht einmal nach zehn Tagen. „Mit anderen Worten: Selbst wenn man es so beschließen würde, hätte es keinen durchschlagenden Effekt“, so Marx. +++