Habeck schließt AfD-Verbotsverfahren nicht aus

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Robert Habeck (Grüne)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht nicht ausschließen. Das sagte der Minister den TV-Sendern RTL und ntv während seines Israel-Besuchs in Jerusalem. In Deutschland sei es aus gutem Grund sehr schwer, Parteien zu verbieten, weil es eben auch gegen demokratische Parteien eingesetzt werden könne.

„Man muss sich sehr genau einzelne Äußerungen, einzelne Personen, einzelne Gliederungen anschauen und dann natürlich auch Beweise sammeln, die hart genug sind, um ein Gerichtsverfahren durchsetzen zu können, eine Beweislage aufbauen und dann entsprechend agieren“, sagte Habeck. „Das halte ich schon für geboten.“ Der Bericht von „Correctiv“, wonach sich AfD-Politiker und Mitglieder der „Werteunion“ sich mit Vertretern der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ in Brandenburg getroffen haben sollen, habe den Minister nicht sonderlich überrascht.

Er habe vor ein paar Jahren das „Missvergnügen“ gehabt, das Buch von Björn Höcke lesen zu müssen, so Habeck. „Da stehen diese Szenarien, von einer ethnischen Reinheit durchdekliniert, auch der Gewaltanwendung, die notwendig ist dafür. Es wird dort ausgesprochen“, sagte der Wirtschaftsminister. „Insofern müssen schon alle wissen, die sich der AfD oder ihrem Spektrum zugehörig fühlen, was das für Menschen sind“, sagte Habeck. „Sie sind bereit, Gewalt einzusetzen gegen Menschen, um ihre Idee von einem anderen Deutschland durchzusetzen.“

Thüringer Verfassungsschutz sieht AfD-Verbot als „Ultima Ratio“

Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, hat sich zurückhaltend zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren geäußert. „Das Verbotsverfahren gegen Parteien ist die Ultima Ratio unserer wehrhaften Demokratie und wird durch das Bundesverfassungsgericht entschieden, wenn ein Antrag dazu gestellt ist“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). „Spekulationen über mögliche Erfolgsaussichten für das Verfahren verbieten sich für mich als Verfassungsschützer, da unsere Erkenntnisse zu einem wesentlichen Teil Bestandteil des Verbotsantrages sein dürften.“

Zu einem Bericht des Medienhauses „Correctiv“, wonach AfD-Politiker im November in Potsdam an einem Treffen teilgenommen haben sollen, bei dem ein Plan von Aktivisten der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ für massenhafte Vertreibungen erörtert worden sein soll, sagte Kramer, er selbst, aber auch andere Kollegen im Verfassungsschutzverbund hätten den Bericht und die Schlussfolgerungen mit Interesse gelesen.

Die dargestellten Aussagen, insbesondere des ehemaligen Sprechers der „Identitären Bewegung Österreich“, Martin Sellner, seien „keine Überraschung für uns“, erklärte der Verfassungsschützer. Sie deckten sich mit den Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden und den jeweiligen, auch öffentlich erfolgten Bewertungen in den vergangenen Jahren. „Die Medienstrategie, den Versuch zu unternehmen, insbesondere das Bundesverfassungsgericht und demokratische Wahlen zu diskreditieren ist ebenso Gegenstand unserer Stellungnahmen und Warnungen im VS-Verbund gewesen, wie die Kampagnen in den Sozialen Medien, etwa auf Tiktok, um insbesondere jüngere Gesellschaftsschichten zu erreichen“, sagte Kramer. +++


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