Grundsteuer – Verband Wohneigentum spricht von „schwerem Rückschlag“

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Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat am Mittwoch seine ersten Entscheidungen zur neuen Grundsteuer veröffentlicht und dabei die Klagen von drei Immobilieneigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen abgewiesen. Das höchste deutsche Steuergericht bestätigte damit das seit Jahresbeginn in elf Bundesländern geltende Bundesmodell.

Der Verband Wohneigentum, der bundesweit die Interessen selbstnutzender Haus- und Wohnungseigentümer vertritt, bezeichnete das Urteil als „schweren Rückschlag“ für Eigentümerinnen und Eigentümer. Viele Betroffene hätten sich eine Abkehr von den umstrittenen Bewertungsregeln und damit eine Entlastung erhofft. Der Verband appellierte an die Kommunen, ihre Hebesätze so auszugestalten, dass eine gerechte Verteilung der Steuerlast zwischen Wohn- und gewerblich genutzten Grundstücken gewährleistet bleibt.

Verbandspräsident Peter Wegner erklärte, die Entscheidung des BFH sei zu respektieren. Für Millionen Eigentümer bilde die auf pauschalen Berechnungen basierende Ermittlung des Grundstückswerts jedoch häufig nicht die individuelle Realität ab. Viele Menschen könnten die teils deutlichen Erhöhungen bei der Grundsteuer nicht nachvollziehen und vielfach auch nicht bezahlen. Diese Problemlage zeige sich regelmäßig in den Beratungen des Verbandes.

Wegner verwies zudem auf ein grundlegendes Akzeptanzproblem des Modells seit dessen Einführung. Für Bürgerinnen und Bürger sei die neue Systematik komplex und schwer zu vermitteln. Eine Steuer müsse idealerweise gerecht und nachvollziehbar sein, so Wegner.

In weiteren Bundesländern sind derzeit noch Klageverfahren anhängig, darunter in Baden-Württemberg. Dort werden Kläger unter anderem vom Verband Wohneigentum Baden-Württemberg unterstützt. +++


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