Das Grüne Band Hessen steht exemplarisch für die Frage, wie Naturschutz, Erinnerungskultur und wirtschaftliche Nutzung in Einklang gebracht werden können. Die nun weiterentwickelte Novelle des Gesetzesentwurfs sendet dabei ein deutliches Signal: Weg von zusätzlichem Ordnungsrecht, hin zu Kooperation, Freiwilligkeit und partnerschaftlichen Lösungen vor Ort. Vertreter aus Landwirtschaft, Kommunen, Erinnerungskultur sowie Forst- und Jagdwirtschaft begrüßen übereinstimmend, dass die Landesregierung die Rückmeldungen aus der Praxis ernst genommen hat und den Entwurf im Sinne eines fairen Ausgleichs weiterentwickelt.
Für die Bewirtschafter ist dieser Kurswechsel von zentraler Bedeutung. Stefan Schneider vom KBV betont, dass es ein wichtiges Zeichen sei, wenn die Interessen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe stärker berücksichtigt werden, ohne den Schutzgedanken und die Erinnerungskultur aus dem Blick zu verlieren. Gute Lösungen entstünden am Grünen Band am ehesten partnerschaftlich, über freiwillige Vereinbarungen und Vertragsnaturschutz, gemeinsam mit Eigentümern und Betrieben vor Ort. Genau dieser Ansatz prägt den neuen Gesetzentwurf.
Auch aus kommunaler Sicht eröffnet das Grüne Band große Chancen. Matthias Gelbe, Bürgermeister der Gemeinde Tann, verweist auf die Potenziale für die regionale Entwicklung, insbesondere im Tourismus. Wenn Naturerlebnis, Erinnerungskultur und regionale Angebote klug zusammengedacht werden, könne dies die Wertschöpfung vor Ort stärken – von Gastronomie und Beherbergung über lokale Produzenten bis hin zu Freizeitangeboten. Dass die Novelle stärker auf nachhaltigen Landtourismus und eine gute Besucherlenkung setzt, wird daher ausdrücklich begrüßt.
Die historische Dimension des Grünen Bandes erhält zugleich ein größeres Gewicht. Benedikt Stock von Point Alpha unterstreicht die Bedeutung des Grünen Bandes als einzigartigen Erinnerungs- und Lernort zur deutschen Teilung. Die stärkere Betonung politischer Bildung und Erinnerungskultur im Gesetz rücke diesen Aspekt zu Recht in den Mittelpunkt. Gerade für junge Menschen biete die Region rund um Point Alpha die Chance, Geschichte greifbar zu machen und gleichzeitig den Wert von Freiheit und Demokratie zu vermitteln.
Ein weiterer zentraler Punkt der Novelle ist die stärkere Orientierung an der Praxis von Waldbesitzenden und Jagdgenossenschaften. Christoph Müller aus dem Bereich WBV & Jagd hebt hervor, dass der Fokus auf Kooperation und Freiwilligkeit die Realität vor Ort besser abbilde. Besonders wichtig sei der Verzicht auf ein gesetzliches Vorkaufsrecht des Landes – ein zentraler Kritikpunkt am ursprünglichen Entwurf, der zu Verunsicherung bei Eigentümern und auf dem Bodenmarkt geführt habe. Entscheidend sei nun, dass nachhaltige Forstwirtschaft am Grünen Band gesichert werde und zugleich das mit dem Eigentum verbundene Jagdrecht respektiert bleibe.
Strukturell wird das „Grüne Band Hessen“ künftig klarer gefasst. Es besteht aus dem Nationalen Naturmonument Grünes Band Hessen sowie einer neu eingeführten Förderzone. Das Nationale Naturmonument gliedert sich in eine Schutzzone mit herausragender naturschutzfachlicher Bedeutung und eine Entwicklungszone mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund. In der Schutzzone gelten weiterhin die bestehenden Naturschutzgebietsverordnungen, etwa für FFH- oder Naturschutzgebiete. In der Entwicklungszone bleiben nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen grundsätzlich möglich, sie betrifft Flächen in öffentlichem Eigentum.
Die neu geschaffene Förderzone umfasst vor allem Verbindungsflächen, die dem Lückenschluss im Biotopverbund dienen und sich überwiegend in Privateigentum befinden. Sie kann mit Zustimmung der Eigentümer im Einzelfall erweitert werden, wenn dies den Schutzzwecken dient. Entscheidend ist: In dieser Förderzone gelten keine zusätzlichen Ge- oder Verbote aus dem Gesetz. Naturschutzrechtlich relevante Maßnahmen beruhen auf Freiwilligkeit und werden gemeinsam mit den Eigentümern vereinbart. Der Vertragsnaturschutz wird damit ausdrücklich als Erfolgsmodell gestärkt.
Gleichrangig mit dem Naturschutz wird nun die Erinnerungskultur verankert. Der Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan soll Gedenkstätten, Gedenkorte und kulturhistorisch bedeutsame Orte entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze festlegen. Das Grüne Band wird so nicht nur als ökologischer Verbundraum, sondern auch als Ort aktiver historischer Auseinandersetzung verstanden.
Darüber hinaus wird der Landtourismus ausdrücklich als Chance für die Regionalentwicklung benannt. Das Grüne Band soll naturverträglich erlebbar sein, touristische Infrastruktur kann erhalten oder neu eingerichtet werden, gezielte Angebote und Öffentlichkeitsarbeit sollen die regionale Wertschöpfung unterstützen.
Schließlich bringt die Novelle spürbare Entlastungen für Eigentümer, Kommunen sowie die Forst- und Jagdpraxis. Die Gebietskulisse wird an die Realität vor Ort angepasst, wodurch viele sachlich nicht gebotene Einschränkungen entfallen. Bauleitplanung und Baurecht in bebauten Bereichen haben Vorrang, die kommunale Planungshoheit wird betont. Bestehende Schutzgebietsverordnungen bleiben maßgeblich, Doppelregelungen werden vermieden, Eigentumsrechte bleiben unberührt.
Das neue Gesetz zum Grünen Band Hessen steht damit für einen Ansatz, der Schutz, Nutzung, Erinnerung und regionale Entwicklung nicht gegeneinander ausspielt, sondern miteinander verbindet. Es ist der Versuch, ein historisch wie ökologisch einzigartiges Band nicht durch Zwang, sondern durch Vertrauen, Kooperation und gemeinsame Verantwortung zu sichern. +++

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