Grüne warnen vor „Desaster“ durch geplante Klagerechte

Verbesserungen angemahnt

Justiz

Berlin. Die Grünen sehen mit der geplanten Musterfeststellungsklage erhebliche Risiken auf die Verbraucher zukommen. Als Grund nannte die Grünen-Obfrau im Bundestags-Rechtsausschuss, Manuela Rottmann, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Bedingungen zur Teilnahme an einem Klageverfahren. Für die Anmeldung zum Klageregister bestehe kein Anwaltszwang. Allerdings seien die Anforderungen an eine „wirksame Anmeldung“ so stark erhöht worden, dass sie von einem Laien schwer zu erfüllen seien. „Ohne einen Anwalt droht da ein Desaster“, sagte Rottmann dem „Handelsblatt“.

Die Grünen-Politikerin wies darauf hin, dass nach den derzeitigen Plänen der Großen Koalition die Verjährung durch die Anmeldung nur gehemmt werde, „wenn dem angemeldeten Anspruch derselbe Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen der Musterfeststellungsklage“. Das werde der Verbraucher aber alleine „schwerlich mit Sicherheit prüfen können“, warnte Rottmann. „Er läuft also mit einer eigens gefertigten Anmeldung Gefahr, nicht wirksam die Verjährung seiner Ansprüche zu verhindern.“ Kritisch sieht Rottmann auch, dass staatlich finanzierte Verbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) durch die engen Kriterien für eine Klagebefugnis privilegiert würden. Denn künftig seien nur Institutionen klageberechtigt, wenn sie ohne Gewinnerzielungsabsicht agierten und nicht wesentlich durch Unternehmen finanziert seien. Staatlich geförderten Einrichtungen werde damit „faktisch ein Monopol auf die Erhebung von Musterfeststellungsklagen eingeräumt“. Das sei „ein dramatischer Systembruch“, warnte die Grünen-Politikerin. Denn: „Gegen wen wie Musterfeststellungsklagen erhoben werden, darauf hat der Staat nun mittelbar Einfluss.“

Auch die FDP-Verbraucherpolitikerin Katharina Kloke mahnte Verbesserungen an den geplanten Regelungen ab. Nach dem Regierungsentwurf führe nicht etwa die am besten geeignete qualifizierte Einrichtung die Klage, sagte die Bundestagsabgeordnete dem „Handelsblatt“. Es reiche, die schnellste gewesen zu sein, denn das Gericht dürfe nur eine einzige Musterklage zulassen. „Das hier festgeschriebene Windhund-Prinzip hilft weder dem betroffenen Verbraucher, noch dem redlichen Unternehmen“, kritisierte Kloke. „Besser wäre es, wenn das Gericht innerhalb einer bestimmten Frist den bestgeeigneten Klageführer unter mehreren auswählen würde oder zumindest einige wenige parallele Musterfeststellungsklagen zulässig wären.“ +++

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