Gewerkschaft NGG kritisiert Mindestlohn-Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Mindestlohn und Sonderzahlung gehören getrennt

Mindestlohn

Berlin. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindestlohn kritisiert und eine spürbare Aufstockung der Lohnuntergrenze gefordert: „Dieses Urteil wird Zehntausende Geringverdiener teuer zu stehen kommen“, sagte NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Umso wichtiger ist jetzt, dass der Mindestlohn auf über neun Euro angehoben wird.“ Mit der Entscheidung der Erfurter Richter sei eine Umgehungsstrategie der Lohnuntergrenze höchstrichterlich gebilligt worden. „Dieses Urteil ist nicht im Sinne der Erfinder des Mindestlohns“, so Rosenberger. Das Bundesarbeitsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld auf den Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro pro Stunde anrechnen können. Rosenberger forderte die Bundesregierung auf, dass Mindestlohngesetz nachzubessern. „Mindestlohn und Sonderzahlung gehören getrennt“, sagte die Gewerkschaftschefin. +++ fuldainfo