Gehörlosengeld auch in Hessen

Das monatliche Gehörlosengeld beträgt 150 Euro

Gehörlosengeld und Taubblindengeld wird jetzt auch in Hessen gezahlt. Im Juli 2021 wurde das Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderung einstimmig im Hessischen Landtag verabschiedet. Anträge können jetzt gestellt werden. Fast 30 Jahre hat die Arbeitsgruppe „Gehörlosengeld“ des Hessischen Verbandes für Gehörlose und hörbehinderte Menschen (HCGHM) um die Anerkennung der Teilhabe gekämpft.

Mit Unterstützung des CDU-Politikers Dirk Bamberger erreichten Frank und Hans Beilborn, Guido Ise und Sascha Nuhn im Juli 2021 die Einführung des hessischen Gehörlosen- und Taubblindengeldes. Hessen ist das siebte Bundesland mit einem Gehörlosengeld und das fünfte mit Taubblindengeld. Diese Gelder werden auch in Berlin Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gezahlt. Das Gesetz ist ein Schritt zur gleichberechtigten Inklusion von Menschen mit Seh- und Hörbehinderung. Um das Geld rückwirkend zum 01. Juli erhalten zu können, muss fristgerecht ein Antrag gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind Menschen mit den Merkzeichen Gl und Tbl im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung (GdB) von 100. Anträge nach dem Hessischen Gesetz über das Landesgehörlosengeld (LGlGG) können auf der Website des Landeswohlfahtsverbandes (LWV) heruntergeladen werden.

Sie sind bei der Haupt- und Regionalverwaltung des LWV in Kassel einzureichen. Das monatliche Gehörlosengeld beträgt 150 Euro. Taubblindengeld bis zu 13400 Euro ist möglich. Mit dem Geld wird der Mehrkostenbedarf der sinnesbehinderten Menschen für beispielsweise technische Hilfsmittel, Hörgeräte oder Gebärdensprachdolmetscher ausgeglichen. Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge erhält man bei den Gehörlosenzentren oder in Fulda bei der Abteilung Gehörlose, Hörgeschädigte und Angehörige des regionalen Caritasverbandes (RCV) in der Wilhelmstraße 8. Dort steht mit Werner Althaus auch ein Fachmann für Deutsche Gebärdensprache zur Verfügung. +++

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