Gebührenerhöhung des Abwasserverbandes Fulda

Notwendigen Beschluss gefasst

Die Kostensteigerungen im Bereich des Bauwesens, der Energiebeschaffung und bei sonstigen Betriebsstoffen machen es erforderlich, dass der Abwasserverband Fulda seine Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zum 01.01.2023 anpasst. Die Verbandsversammlung hat in Ihrer Sitzung am 27.09.2022 die notwendigen Beschlüsse hierfür gefasst, heißt es in einer Mitteilung. Im Zuge der letzten Gebührenanpassung zum 01.01.2019 war aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Vorauskalkulation bereits für den 01.01.2022 eine zweite Anpassung beschlossen worden. Aufgrund einer sparsamen Wirtschaftsweise konnte diese Erhöhung um ein Jahr verschoben werden, ist aber nunmehr für das kommende Jahr zwingend erforderlich.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Gesamtsituation und den enorm gestiegenen Preisen in allen Bereichen hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Fulda der Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2023 auf 2,50 Euro für das Schmutzwasser und 0,65 Euro für das Niederschlagswasser zugestimmt. Grundlage dieser Entscheidung war eine mehrjährige Vorauskalkulation, wobei die nun beschlossenen Gebührensätze mindestens für die kommenden 3 Jahre stabil bleiben sollen. Dies soll insbesondere durch eine strikte Ausgabenüberwachung sichergestellt werden. Im Besonderen verursachen die teils dramatisch gestiegenen Energiekosten einen enormen Druck auf die Erhöhung der Gebühren. Gegenüber dem laufenden Jahr zeichnet sich bereits jetzt ab, dass alleine der Anstieg des Strompreises eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von mehr als 10 Cent und eine Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,5 Cent zur Folge hat, obwohl der Abwasserverband am Klärwerk Gläserzell mehr als 95 Prozent des benötigten Stroms selbst durch die Verstromung des Faulgases erzeugt.

Wie der Verbandsvorsitzende, Stadtbaurat Daniel Schreiner, in seinen Erläuterungen zur Gebührenerhöhung ausführte, muss der Verband auch zukünftig über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, in das Infrastrukturvermögen zu investieren und gleichzeitig durch die stark gestiegenen Darlehenszinsen eine stark ansteigende Neuverschuldung des Verbandes zu vermeiden. „Nur so gelänge eine dauerhafte Sicherstellung der ordnungsgemäßen Ableitung und Behandlung der Abwässer im Verbandsgebiet, auch wenn es für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler keine guten Nachrichten sind, da derzeit in vielen weiteren Ebenen des täglichen Lebens rasante Verteuerungen zu verzeichnen sind.“, so Schreiner. Allerdings wird auch zukünftig eine moderate Neuverschuldung trotz steigender Gebühren nicht zu umgehen sein, da Investitionen nicht direkt über Gebühreneinnahmen finanziert werden dürfen. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit 4 Personen im Einfamilienhaus, einem jährlichen Frischwasserverbrauch von 120 cbm und 200 qm angeschlossene Versiegelungsfläche bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung von 4,50 Euro. +++

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