![geld_bund1](https://www.fuldainfo.de/fdi/wp-content/uploads/2014/05/geld_bund1-678x298.jpg)
Berlin. Bundespräsident Joachim Gauck hat das Gesetz über die Diätenerhöhung für die Bundestagsabgeordneten unterzeichnet. Gauck habe „das Gesetz auf seine Übereinstimmung mit dem Grundgesetz und den verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur Abgeordnetenentschädigung intensiv geprüft“, teilte das Bundespräsidialamt am Freitag mit. Die verfassungsrechtlichen Bedenken seien jedoch „nicht so durchgreifend“ gewesen, dass die den Bundespräsidenten an der Unterzeichnung gehindert hätten. Damit können die Abgeordnetendiäten von derzeit 8.252 auf 8.667 Euro im Monat steigen. Anfang des kommenden Jahres sollen sie weiter auf 9.082 Euro erhöht werden.
Der Wissenschaftler Hans Herbert von Arnim hat die Unterzeichnung des Diätengesetzes durch Bundespräsident Joachim Gauck scharf kritisiert. „Der Bundespräsident hat die Chance verpasst, sich als Bürgerpräsident zu profilieren“, sagte von Arnim der „Bild-Zeitung“. „Jetzt muss Deutschland mit einem verfassungswidrigen Diätengesetz leben. Denn die allein zur Klage befugten Abgeordneten werden das Bundesverfassungsgericht kaum anrufen.“ Gauck hatte das Gesetz am Freitag unterzeichnet, nachdem er es „intensiv geprüft“ hatte, wie das Bundespräsidialamt mitteilte. Die verfassungsrechtlichen Bedenken seien jedoch „nicht so durchgreifend“ gewesen, dass die den Bundespräsidenten an der Unterzeichnung gehindert hätten. +++ fuldainfo