Berlin. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat auf Kritik aus der CDU-Bundestagsfraktion reagiert und will die bestehenden Ausnahmen von der EEG-Umlage auch für die Industrieunternehmen aufrechterhalten, die unter den geforderten Schwellenwert bei der Stromkostenintensität sinken. In Brief an die Bundestags-Vizefraktionschefs von CDU und SPD schreibt der Energie- und Wirtschaftsminister, er werde einen Vorschlag vorlegen „und mit der EU-Kommission erörtern“, wie für solche Betriebe „eine Benachteiligung vermieden werden kann“, berichtet die „Welt“.
Gabriel schreibt weiter: „Wir müssen das mit der Kommission klären, wenn wir die Genehmigung des EEG 2016 nicht gefährden wollen.“ Wegen der so genannten „besonderen Ausgleichsregelung“ sind viele Industrieunternehmen von der EEG-Umlage zu einem großen Teil befreit. Weil einige Unternehmen zuletzt in Energieeffizienz investiert haben, unterschreiten sie nun aber den Schwellenwert bei der Stromintensität und müssten künftig die volle Umlage zahlen. CDU-Energiepolitiker hatten in einem Brief Gabriel Anfang des Monats daher aufgefordert, den im Zuge der EEG-Novelle 2014 angehobenen Schwellenwert für die Stromkostenintensität wieder abzusenken. Nach Überzeugung der Unionspolitiker würden sich daraus keine beihilferechtlichen Probleme mit der EU-Kommission ergeben.
Laut Grünen-Vizefraktionschef Oliver Krischer zeigt der Brief Gabriels allerdings, dass eine Änderung nicht ohne Weiteres möglich sei. „In dem Brief muss Wirtschaftsminister und Genosse der Bosse – Sigmar Gabriel – nun eingestehen, dass die EU-Kommission diese weiteren Subventionen wohlmöglich nicht durchgehen lässt“, sagte Krischer. Die Subventionen für die Industrie auf Kosten der Haushalte würden immer absurder. „Unternehmen, die in Energieeffizienz investiert haben, gelten plötzlich als nicht mehr energieintensiv und müssen die volle EEG-Umlage zahlen, während die Untätigen weiter von den Vergünstigungen profitieren“, monierte Krischer. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil (SPD) kann die Kritik Krischers nicht nachvollziehen. „Die besondere Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen steht im Einklang mit dem EU-Beihilferecht. Wenn man daran etwas ändert, ist es selbstverständlich, dass die Beihilferechtskonformität geprüft wird“, sagte Heil. Eine Neuregelung bereits in Frage zu stellen, bevor sie überhaupt vorliegt, sei „abenteuerlich“. +++ fuldainfo
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