Fünf Bundesländer scheren bei Regeln zu privaten Feiern aus

Nach der Bund-Länder-Konferenz (MPK) zur Coronakrise haben fünf Bundesländer erklärt, bestimmte Beschlüsse nicht ohne Weiteres mittragen zu wollen. Wie bisher wollen Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz Beschränkungen der Teilnehmerzahl für Treffen in den eigenen privaten Räumlichkeiten nur als dringende Empfehlung aussprechen, nicht aber juristisch zur Pflicht machen. „Aufgrund des erheblichen Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung“, wie es in einer Protokollerklärung zu den am Mittwoch getroffenen Beschlüssen hieß. Niedersachsen meldete für die verbindliche Umsetzung der Regelung für die privaten Räume einen „Prüfvorbehalt“ an. Sachsen will bei Familienfeiern an der Regelung auf Grundlage des MPK-Beschlusses vom 29. September festhalten. Der hatte den Bundesländern die Festlegung einer Höchstteilnehmerzahl überlassen. „In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen“, hieß es Ende September. +++

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen.

Diskutieren kann man auf Twitter oder Facebook

Hier können Sie sich für den fuldainfo Newsletter anmelden. Dieser erscheint täglich und hält Sie über alles Wichtige, was passiert auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Auch ist es möglich, nur den Newsletter „Klartext mit Radtke“ zu bestellen.

Newsletter bestellen