Frühjahrsmarktes in Eiterfeld

Straßensperrungen und Umleitungen am 27. März

Der Frühjahrsmarkt am 27. März 202 in Eiterfeld macht es erforderlich, dass die Straßen „Am Amtsgericht“ und die Landesstraße 3170 „Bahnhofstraße“ beginnend ab der Kreuzung mit der Landesstraße 3171 und der Landesstraße 3380 in der Ortsmitte von Eiterfeld bis zur Einmündung in die „Siedlungsstraße“ am Sonntag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr voll gesperrt werden. Dies teilt das Rechts- und Ordnungsamt der Marktgemeinde Eiterfeld in einer Pressemeldung mit.

Auch die Parkplätze am Amtsgerichtsgebäude und am Rathaus werden gesperrt. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr in der Bahnhofstraße erfolgt über die Landesstraße 3171 „Fürstenecker Straße“, Landesstraße 3380 „Lindenallee“ und die „Siedlungsstraße“.

Besucherinnen und Besucher des Frühjahrsmarktes werden gebeten, so der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes, Franz Giebel, die Parkplätze im Freizeitgelände „Am Hain“, “Am Badepark“, im Gewerbepark „Im Leibolzgraben“ und am Busbahnhof zu benutzen. Die An- und Abfahrtsstrecken sind entsprechend ausgeschildert. An den Sperrpunkten werden Einweiser eingesetzt.

Außerdem können Kraftfahrzeuge in den Straßen der angrenzenden Wohngebiete geparkt werden. Die Ordnungsbehörde weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass ein Seitenabstand von mindestens 3 Metern zwischen parkenden Fahrzeugen als Rettungsgasse freizuhalten ist. Innerhalb der ausgeschilderten Umleitungsstrecke wird beidseitig Haltverbot angeordnet, so Giebel abschließend. +++ pm