FDP prüft Verfassungsklage wegen Soli

Der Soli sei keine allgemeine Steuer

Solidaritätszuschlag

Der FDP prüft eine Verfassungsklage, sollte sich die Große Koalition nicht in Kürze auf eine komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags einigen. Dies sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Partei, Johannes Vogel, in der Sendung „Frühstart“ der RTL/n-tv-Redaktion. „Falls die Große Koalition heute und in den nächsten Wochen kein Einsehen hat und doch den Soli komplett abschafft, dann werden wir gucken, ob wir in Karlsruhe einen Weg finden – also vorm Bundesverfassungsgericht dafür zu sorgen, dass die Große Koalition das einsieht.“ Der Soli sei „keine allgemeine Steuer, sondern eine zweckgebundene Sonderabgabe“, die letzten Mittel für die Aufgabe Deutsche Einheit flössen dieses Jahr. „Ab 1.1.2020 ist der von der Politik benannte Zweck nicht mehr da, dann kann man eine solche Sonderabgabe eben auch nicht begründen“, so Vogel. „Wenn ab dem 1. Januar 2020 der Soli noch besteht, dann hat die Politik nicht ihr Wort gehalten“, kritisierte Vogel we iter. Gerade in Zeiten des Populismus müssten demokratische Parteien aber glaubwürdig sein. „Es geht ja nicht nur um die Frage von Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, sondern es geht ja auch um die Frage der Glaubwürdigkeit der Politik.“ Viele Bürger fürchteten, dass einmal eingeführte Belastungen nicht mehr abgeschafft würden. „So wie die Sektsteuer von Kaiser Wilhelm, eingeführt zu Flottenrüstung, wir zahlen sie noch heute.“ +++