EU-Kommission leitet Verfahren gegen Shein ein

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste ein förmliches Verfahren gegen den Online-Händler Shein eingeleitet. Dieses richtet sich gegen das suchterzeugende Design, mangelnde Transparenz von Empfehlungssystemen sowie den Verkauf mutmaßlich illegaler Produkte, einschließlich Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit.

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Maßnahmen von Shein zur Einschränkung des Verkaufs illegaler Produkte in der EU. Zudem wird die Kommission die Gestaltung des Dienstes, wie die Vergabe von Verbraucherpunkten, sowie die Transparenz der Empfehlungssysteme prüfen. Shein muss gemäß dem Gesetz über digitale Dienste die wichtigsten Parameter seiner Empfehlungssysteme offenlegen und eine Option zur Verfügung stellen, die nicht auf Profilerstellung basiert.

„In der EU sind illegale Produkte verboten – unabhängig davon, ob sie sich in einem Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz befinden“, sagte EU-Kommissionsvize Henna Virkkunen. Das Gesetz über digitale Dienste halte Käufer sicher, schütze ihr Wohlbefinden und gebe ihnen Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren. „Wir werden prüfen, ob Shein diese Regeln und ihre Verantwortung einhält.“ +++


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