Einschränkungen im Hünfelder Bürgerbüro wegen Corona-Pandemie

Behördengänge nur noch in dringenden Fällen vornehmen

Um das Ansteckungsrisiko in der Corona-Pandemie für Besucher und Mitarbeiter zu verringern, bittet die Stadtverwaltung Hünfeld darum, Behördengänge im Bürgerbüro nur noch in dringenden Fällen vorzunehmen und vorher einen Termin zu vereinbaren. Die Rufnummern und Mailadresse der Ansprechpartner sind unter www.huenfeld.de zu finden.

Wie die Stadtverwaltung Hünfeld in einer Pressemitteilung schreibt, steht als Zugang zum Bürgerbüro der Haupteingang an der Ecke Mittelstraße/Rathausstraße zur Verfügung. Besucher, die Erledigungen in den oberen Etagen des Gebäudes haben, werden gebeten, den Eingang in der Rathausstraße zu nutzen und zu klingeln. Im Bürgerbüro stehen die Büros eins und drei zur Verfügung. Maximal werden zwei Besucher zeitgleich eingelassen. Die jeweiligen Mitarbeiterbüros dürfen nur von jeweils einer Person unter Wahrung des Mindestabstands betreten werden. Möglich ist es allerdings weiter, dass hilfsbedürftige Personen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis durch eine Begleitperson unterstützt werden. Bei Aufgeboten für die Eheschließung dürfen maximal zwei Personen anwesend sein, sofern sie keinen Dolmetscher benötigen. Dann haben auch drei Personen Zutritt. Auch die Beurkundung von Sterbefällen erfolgt jeweils nur nach Terminabsprache. Die benötigten Unterlagen können auch vorab per E-Mail zugestellt werden.

Standesamtliche Trauungen werden weiterhin angeboten. Angesichts der einschlägigen Verordnungen muss dabei aber die Personenzahl eingeschränkt werden. Die maximale Teilnehmerzahl wird auf 5 Personen einschließlich des Brautpaares aus maximal zwei Haushalten begrenzt. Innerhalb des Trauungsraumes, derzeit wird das Stiftsgewölbe genutzt, ist das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes erforderlich. Erst nach Aufforderung durch den Standesbeamten oder die Standesbeamtin kann der Mund-/ Nasenschutz abgelegt werden. Bei den Gästen ist allerdings darauf zu achten, dass der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, wenn sie nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören. Die Brautleute werden gebeten, bereits vorab eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten abzugeben, damit diese Daten im Falle einer Infektion an die Gesundheitsbehörden weitergegeben werden können und die Infektionswege nachvollziehbar bleiben.

Gleiches gilt für Trauerfeiern und Bestattungen, wo ebenfalls Kontaktlisten geführt werden müssen. Auch auf Friedhöfen im Freien ist bei Bestattungen der Mund-/Nasenschutz zu tragen. +++ pm

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