Einführung der elektronischen Patientenakte droht sich zu verzögern

Das Gesundheitsministerium sieht den Start allerdings derzeit nicht in Gefahr

Die Einführung der elektronischen Patientenakte droht sich deutlich zu verzögern. Das Bundesjustizministerium, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) pochen auf weiterreichende Datenschutz-Regelungen. Die strittigen Punkte sollen technische Standards betreffen, die eigentlich seit 2018 geklärt sind und von den Krankenkassen bereits für die Entwicklung der Digitalakten angewendet werden, berichtet das „Handelsblatt“.

Wenn das Gesetz mit den von Justizministerium, BSI und BfDI geforderten Änderungen kommt, müssten nach Ansicht von Experten zahlreiche technische Standards neu definiert werden. In diesem Fall werde der Starttermin nicht einzuhalten sein, sagte Heike Nowotnik, IT-Chefin des AOK-Bundesverbands. SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut sagte dem Blatt: „Eine Verschiebung des Starts der Akte, etwa auf 2022, ist angesicht  s der aktuellen Verzögerungen kaum noch abwendbar.“ Das Gesundheitsministerium müsse jetzt endlich die Streitpunkte klären. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte als Start der Digitalakte das Jahr 2021 gesetzlich festgelegt.

„Das Justizministerium, das BSI und der BfDI sind gefordert, den Start der elektronischen Patientenakte konstruktiv zu begleiten und nicht mit übertriebenen Datenschutzforderungen den Start der Akte zu gefährden“, sagte CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge der Zeitung. Das Gesundheitsministerium sieht den Start allerdings derzeit nicht in Gefahr. Mit der elektronischen Patientenakte sollen ab 2021 fast alle Akteure des Gesundheitswesens vernetzt werden. +++

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