Dürr fordert Heil zu Bürgergeld-Reform auf

Hubertus Heil
Hubertus Heil (SPD)

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dazu aufgefordert, Arbeitslosen höhere Zuverdienste ohne Kürzung des Bürgergeldes zu ermöglichen. „Eine der größten Ungerechtigkeiten unseres Sozialsystems ist die Tatsache, dass Leistungsempfänger, die sich etwas hinzuverdienen wollen, so gut wie nichts von ihrem erarbeiteten Geld behalten dürfen“, sagte Dürr dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Deshalb müsse Heil die bestehenden Regeln schnell ändern: „Jeder, der sich aus der Arbeitslosigkeit herauskämpfen will, sollte belohnt werden“, so der Liberale. „Der Bundesarbeitsminister sollte eine grundlegende Reform der Zuverdienstregeln auf den Weg bringen, um die Arbeitsanreize zu verbessern.“ Der FDP-Fraktionschef sagte dem RND: „Wer sich anstrengt und von eigener Hände Arbeit leben möchte, der darf nicht – wie im Hartz-IV-System – bestraft werden.“ Jeder Mensch, der eine Arbeit aufnimmt, entlaste direkt auch die Staatskasse, so Dürr. „Diese Reform ist längst überfällig, darum sollten wir das Problem zügig anpacken.“

Arbeitsunwilligen droht monatelanger Bürgergeld-Entzug

Arbeitsunwilligen Bürgergeld-Empfängern droht offenbar die Streichung des monatlichen Regelsatzes weit über die bisher bekannten zwei Monate hinaus. Das berichtet „Bild“ unter Berufung auf den Gesetzentwurf und Informationen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Demnach soll arbeitsunwilligen Leistungsbeziehern bei Ablehnung zumutbarer Arbeit auch im Wiederholungsfall immer wieder der Regelsatz für zwei Monate komplett gestrichen werden. Sollte ein Bürgergeld-Bezieher nach Streichung der Leistung ein Jobangebot erneut „willentlich ablehnen und liegt zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzung einer relevanten Vor-Pflichtverletzung innerhalb der Jahresfrist vor, kann auch ein neuer Entzug der Regelleistung festgestellt und umgesetzt werden“, berichtet „Bild“. Zu beachten sei dabei, „dass ein Leistungsentzug erst im Folgemonat nach der Feststellung der konkreten Arbeitsverweigerung wirksam wird“. Daher dürfte es auch bei Arbeitsunwilligen in der Praxis immer wieder zu Zeiten des vollständigen Bürgergeldbezugs kommen, hieß es laut „Bild“ im BMAS. Damit könnte es theoretisch in einem Jahr bis zu acht Monate Bürgergeld-Entzug geben. +++


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