Dokumentationspflicht Mindestlohn - MIT: Überprüfung nur unbewaffnet vornehmen

Mit hartmann02
Frank Hartmann

Fulda. „Der Zoll soll nicht für die Überprüfung der Dokumentationspflicht zum Mindestlohn zuständig bleiben. Diese Überprüfung kann im Rahmen der Betriebsprüfung der Rentenversicherung vorgenommen werden. Bis zu einer Gesetzesänderung sollen Zöllner eine Überprüfung der Dokumentationspflicht unbewaffnet vornehmen.“ Dies hat der Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinbarung MIT auf Vorschlag der MIT Hessen beschlossen, erklärte der Landesvorsitzende der MIT Hessen, Frank Hartmann, in Fulda.

Mittelständler haben keine Probleme, den Mindestlohn zu zahlen, erklärte Hartmann. Allerdings sei es vollkommen systemfremd, eine Überprüfung der entsprechenden Dokumentationspflicht durch staatliche Zwangsmaßnahmen vorzunehmen. Im ersten Halbjahr 2015 habe der Zoll bundesweit etwa 25.000 Überprüfungen hinsichtlich der Dokumentationspflicht vorgenommen. Lediglich in 146 Fällen seien Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes hiergegen eingeleitet worden. Welcher Aufwand hier betrieben werde, sei nicht nachvollziehbar. Denn alleine 1.600 neue Stellen beim Zoll seien hierfür zusätzlich geschaffen worden. Hier suche die Verwaltung nach Arbeit und schaffe sich ihre Aufgaben selber. Aufwand und Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Ergebnis, stellte Hartmann fest.

Ein besonderes Ärgernis sei es, dass die Überprüfungen durch bewaffnete Zolleinheiten vorgenommen werden. Dabei würden die überprüften Mittelständler alleine durch die Vorgehensweise kriminalisiert. Bei Mitarbeitern und Kunden entstehe der Eindruck, dass der Betriebsinhaber sich strafbar gemacht habe. Bei der Dokumentationspflicht handele es sich um eine bloße Formvorschrift, die in ähnlicher Weise mit der Überprüfung der Beitragszahlungen für die Sozialversicherung durch eine Betriebsprüfung der Rentenversicherungen vorgenommen werden könne. Es sei vollkommen unnötig, hier staatliche Polizeieinheiten einzusetzen. Diese sollten sich besser auf die Bekämpfung der Kriminalität konzentrieren. Insoweit soll die Überprüfungspflicht entsprechend geändert werden. Bis dahin sollen die Zolleinheiten unbewaffnet eine Überprüfung der Arbeitgeber vorgenommen werden. „Wir freuen uns, dass der Bundesvorstand der MIT einstimmig diesen Beschluss auf Vorschlag der MIT Hessen gefasst habe, erklärte Hartmann.“ +++ fuldainfo

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1 Kommentar

  1. Auch wenn er es ständig wiederholt: Die Prüfungen der Rentenversicherungen sind etwas völlig anderes, als die durch den Zoll. Die Rentenversicherung meldet sich in der Regel sehr früh an und kommt nur alle paar Jahre mal. Manipulationen sind daher Tür und Tor geöffnet (ob Herr Hartmann das etwa anstrebt?). Falls die Kontrollen durch den Zoll entfallen, kann man das Gesetz gleich in die Tonne hauen. Die niedrige Fehlerquote hat vor allem eine Ursache: Die Unternehmen müssen jederzeit mit einer Kontrolle durch den Zoll rechnen. Müssten sie das nicht mehr, sind die Schleusen für Manipulationen wieder offen.

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