Differenz zwischen Beamtenpension und Altersrente legt weiter zu

Nach fünf Jahren im Dienst Anspruch auf 1.760,73 Euro

Pensionierte Bundesbeamte haben im Jahr 2019 im Durchschnitt fast das Dreifache der durchschnittlichen Bruttoaltersrente erhalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, über welche die „Rheinische Post“ berichtet. Im vergangenen Jahr betrugen die durchschnittlichen Versorgungsbezüge der rund 440.000 Bundesbeamten demnach 3.148 Euro pro Monat. Dagegen lag die Altersrente im Schnitt bei 1.110 Euro. Die Differenz wuchs gegenüber dem Vorjahr um monatlich 15 Euro. 2018 hatte die Durchschnittsrente 1.057 Euro betragen, die Durchschnittspension hingegen 3.080 Euro.

Der Antwort zufolge müsste derzeit ein Vollzeit-Beschäftigter mit einem Durchschnittseinkommen 53,3 Jahre lang in die Rentenversicherung einzahlen, um im Rentenalter auf die Mindestversorgung eines Bundesbeamten von 1.760,73 Euro (Stand 2019) zu kommen. Anspruch auf die Mindestversorgung haben Bundesbeamte bereits nach fünf Jahren im Dienst. Das Ministerium verweist in dem Papier darauf, dass in den Rentenbeträgen auch Kleinstrenten enthalten seien, die häufig auf kurze Erwerbsbiografien zurückzuführen seien. Zudem würden die Rentendaten alle Berufsgruppen umfassen, während Bundesbeamte oft im höheren Dienst tätig sind.

„Beamte sind das Rückgrat der deutschen Verwaltung. Wenn aber ein einfacher Arbeitnehmer 53 Jahre arbeiten muss, um auf die Mindestpension eines Beamten zu kommen, ist das völlig unverhältnismäßig und ungerecht“, sagte AfD-Sozialpolitiker René Springer. Der Antwort des Innenministeriums zufolge stiegen die Rückstellungen des Bundes für die Pensions- und Beihilfeleistungen im vergangenen Jahr auf knapp 808 Milliarden Euro. Im Jahr 2010 waren es dagegen noch 450,3 Milliarden Euro. +++

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