DGB: Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs völlig unzureichend

Bargeld

Wiesbaden. Der DGB Hessen-Thüringen sieht die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen, wie sie im Gesetzentwurf der Landesregierung dargestellt ist, äußerst kritisch. Kai Eicker-Wolf, beim DGB zuständig für Haushaltsfragen, erklärt dazu: „Die Landesregierung legt die Vorgaben des Staatsgerichtshofs zur Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) stark zu ihren Gunsten aus. Dadurch erhalten die Kommunen aus unserer Sicht weiterhin zu wenig Geld vom Land.“ Problematisch sei dies etwa mit Blick auf die kommunale Infrastruktur. „Brücken, Straßen, Schulgebäude usw. sind häufig in einem schlechten Zustand. Weil Gemeinden, Städten und Landkreisen das Geld fehlt, ist hier in den letzten 20 Jahren viel zu wenig investiert worden.“

Zwar enthalte die geplante Neuregelung des KFA auch positive Elemente. So sei die Konjunkturabhängigkeit der Landeszuweisungen unter stabilitätspolitischen Gesichtspunkten durchaus sinnvoll. „Die generelle Höhe der jährlichen Zuweisungen ist jedoch nicht geeignet, den Bedarf für eine angemessene kommunale Daseinsvorsorge zu sichern. So ist es aus unserer Sicht etwa sinnvoll, die Pflichtaufgaben der Kommunen nicht nur zu rund 90 Prozent, sondern mit einem deutlich höheren Anteil zu berücksichtigen.“

Generell zeige der Streit zwischen Land und Kommunen, dass trotz erheblichen Konsolidierungsanstrengungen aller Gebietskörperschaften Geld für dringend notwendige Ausgaben fehle: So gebe Deutschland im Vergleich zu anderen OECD-Ländern viel zu wenig Geld für Bildung aus. „Die öffentliche Hand braucht dringend mehr Geld für Verbesserungen im Bildungssystem und zum Erhalt der Infrastruktur. Während der Staat arm ist, wird die Verteilung von Einkommen und Vermögen in der Gesellschaft immer ungleicher. Deshalb müssen Menschen mit besonders hohen Einkommen und Vermögende wieder stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen werden, um den Weg in den Magerstaat zu stoppen.“ +++ fuldainfo