Deutlich mehr Bußgeldverfahren gegen Airlines

648 Verfahren aufgrund von Passagierbeschwerden

Die Zahl der Bußgeldverfahren gegen Fluggesellschaften haben in der Coronakrise stark zugenommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet. Demnach hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bis 30. Juni 2020 insgesamt 648 Verfahren aufgrund von Passagierbeschwerden eingeleitet. Die Zahl liegt damit bereits jetzt über den im gesamten Vorjahr eingeleiteten Verfahren (630).

Laut der Regierungsantwort führt das LBA als Aufsichtsbehörde über die Luftfahrtunternehmen vor allem wegen abgesagter (375) und verspäteter (245) Flüge Ordnungswidrigkeitsverfahren durch. Über 20 Verfahren laufen außerdem wegen sogenannter Nichtbeförderung, insbesondere wegen Überbuchung, und Verstößen gegen Informationspflichten. Insgesamt 174 der eingeleiteten Verfahren betreffen die Erstattung von Flugticketkosten. „Das LBA prüft die Anzeigen und wird bei festgestellten Verstößen Bußgelder verhängen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Auch das Beschwerdeaufkommen ist infolge der Coronakrise gestiegen. Insgesamt gingen beim Luftfahrt-Bundesamt in der ersten Jahreshälfte 1.470 Beschwerden wegen Annullierungen, Verspätungen oder Nichtbeförderung ein. Davon wurden seit Mitte März, dem Zeitpunkt, als wegen Corona der Luftverkehr fast vollkommen zum Erliegen kam, etwas mehr als 1.000 Beschwerden erfasst.

Rund 680 davon richteten sich gegen die Nichterstattung der Flugscheinkosten. Vor diesem Hintergrund sieht der Grünen-Tourismuspolitiker Markus Tressel die Coronakrise auch als eine „Bewährungsprobe“ für das Luftfahrt-Bundesamt. „Die Behörde muss zeigen, dass sie Verbraucherrechte effektiv durchsetzen kann, auch wenn Airlines sich dagegen sperren“, sagte Tressel dem „Handelsblatt“. Auch in der Krise stehe die Wahrung von Verbraucherrechten „nicht im Belieben“ der Unternehmen. „Die zuständige Behörde muss deshalb klarmachen, dass es auch in Krisenzeiten keinen Rabatt in der Rechtsdurchsetzung gibt“, betonte Tressel. +++