Der zweite Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 2. Juni abgeändert und somit alle Hindernisse für das Stattfinden einer Demo auf der A7 beseitigt. Der Verwaltungsgerichtshof hat sowohl das Recht der Veranstalter, den Ort der Versammlung inhaltlich begründet zu wählen und eine Demo gegen Autobahnbau auf einer Autobahn stattfinden zu lassen bestätigt. Die Versammlungszeit am Sonntagvormittag sei so gewählt, dass mit einem eher geringen Verkehrsaufkommen auf den Autobahnen zu rechnen ist, so das Gericht in der Begründung. Weiter heißt es: Dies gilt ungeachtet der Diskrepanzen über die Prognose der zu erwartenden Fahrzeugzahlen und unter Berücksichtigung des .langen“ Wochenendes durch den Feiertag am Donnerstag, den 3. Juni 2021 (Fronleichnam) in einigen Bundesländern sowie der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Entspannung der Pandemielage. Auch wenn von Ausflugsverkehr auf den Autobahnen auszugehen ist, handelt es sich doch um eine im Vergleich zu Werktagen eher verkehrsschwache Zeit. Eine Dauer der einseitigen Autobahnsperrung und Umleitung über die B 27 von zwei Stunden erscheint dem Senat realistisch, da die Durchfahrt auf der 9 km langen Strecke mit mehreren hundert Versammlungsteilnehmern auf Fahrrädern nicht in der vom Antragsteller angegebenen Zeit von 30 Minuten zu bewältigen sein dürfte. Gleichwohl könnte die Autobahnsperrung in der Mittagszeit wieder aufgehoben werden, bevor möglicher stärkerer Rückreiseverkehr am Sonntagnachmittag beginnt, heißt es in der Erklärung des Gerichts. +++
Fahrrad-Demo auf der A7 am Sonntag kann stattfinden
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