Corona-Tests werden ab 11. Oktober kostenpflichtig. Das beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag, wie aus Verhandlungskreisen vorab bekannt wurde. Gleichzeitig soll ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen je Woche und 100.000 Einwohner eine Testpflicht für Ungeimpfte in Innenräumen aber verpflichtend werden. Ohne für einen Test zu bezahlen kommen sie dann beispielsweise nicht mehr in Restaurants oder zum Friseur. Beide Maßnahmen standen schon in einer am Vortag bekannt gewordenen Beschlussvorlage, das konkrete Datum bzw. der Inzidenzwert waren aber noch nicht festgelegt worden. Für Kinder und Personen, die nicht geimpft werden können, sollen kostenlose Tests aber weiter möglich sein.
Spätestens ab dem 23. August soll die „3G-Regel“ für Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Restaurants, Friseur und andere körpernahe Dienstleistungen, Sport im Innenbereich oder auch bei Beherbergungen gelten, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt. Alternativ können die Länder auch ein anderes „Indikatorensystem“ nutzen, das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung, und das Infektionsgeschehen „vergleichbar“ widerspiegelt. Das bedeutet, Zutritt gibt es nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Bürger die auf Tests setzen, müssen einen negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorlegen. Die Beschlussvorlage hatte noch vorgesehen, dass diese Regel auch für Gottesdienste gilt – das wurde von der Ministerpräsidentenkonferenz gestrichen. Weiter einigten sich Bund und Länder am Dienstag auf eine Höchstbegrenzung von 25.000 Zuschauern bei Sportgroßveranstaltungen. Über die 3G-Regelung hinaus solle oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauern die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegen. Der Bundestag soll zudem vermutlich am 7. September in einer Sondersitzung die förmliche Feststellung der Pandemielage über den 11. September hinaus verlängern. +++