CDU verlangt Erfassung der Berufsgruppen bei Corona-Bürgertests

Kommunalverbände fordern Nachbesserungen bei Corona-Testverordnung

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), hat mit Blick auf die unklare Corona-Datenlage die Erfassung der Berufsgruppen der durch Bürgertests getesteten Personen gefordert. „Wir brauchen ein umfassenderes Monitoring der Corona-Tests und bessere Datengrundlagen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Zum Beispiel wäre es sinnvoll, anonymisiert und mit Zustimmung abzufragen, welchen Berufen die getesteten Personen nachgehen.“ Sorge rechnet mit mehr Daten zum Infektionsgeschehen. „Dann könnte man Rückschlüsse aufs Pandemiegeschehen ziehen und erheben welche Berufsgruppen ein hohes Infektionsrisiko haben. Wenn viele positiv Getestete beispielsweise in bestimmten Bereichen arbeiten, etwa Gastronomie, Hotelgewerbe oder Klinikbereich, hätte man aussagefähigere Anhaltspunkte, welche Berufsgruppen besonders betroffen sind.“ Dass auch nach drei Jahren Pandemie digitale Möglichkeiten nur unzureichend  genutzt würden, sei ein Trauerspiel. „Wir brauchen mehr Datennutzung, statt ständiger Phantomdebatten zum Datenschutz.“

Kommunalverbände fordern Nachbesserungen bei Corona-Testverordnung

Die Kommunalverbände haben Nachbesserungen bei der seit einem Monat geltenden Corona-Testverordnung gefordert. „Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist insbesondere beim Thema der Betrugskontrollen noch Nachbesserungsbedarf bei der Testverordnung“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Es wäre besser gewesen vor Inkrafttreten die Möglichkeit der Plausibilitätskontrollen durch das RKI zu prüfen“, hob er hervor. „Wir sehen im Übrigen ganz klar die Kassenärztlichen Vereinigungen in der Pflicht Stichprobenkontrollen bei den privaten Testzentren durchzuführen.“ Landsberg sieht bei Betrugsfällen die Behörden in der Pflicht: „Sofern der Verdacht eines Betrugs besteht, ist es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden diesem Verdacht auch nachzugehen.“ Weiter sagte er: „Die Kommunen unterstützen hier im Rahmen ihrer Möglichkeiten natürlich weiterhin die zuständigen  Behörden, aber es muss klar sein, dass die Kontrolle der Testzentren im Hinblick auf Betrug keine kommunale Aufgabe ist.“ Der Verbandschef forderte eine bessere Kommunikation zwischen den Ämtern: „Notwendig ist hier ferner die Kommunikation zwischen Gesundheitsämtern, Kassenärztlichen Vereinigungen, RKI und Strafverfolgungsbehörden zu verbessern um Verdachtsfälle direkt prüfen zu können, auch wenn beispielsweise ein Testzentrum wegen Verstößen gegen Hygieneregeln auffällt.“ Der Deutsche Städtetag sieht bei der Testverordnung ebenfalls noch offene Fragen und forderte die Wiedereinführung der kostenlosen Bürgertests. „Die momentane Strategie mit weniger kostenlosen Bürgertests wirft mehr Fragen auf, als sie Nutzen bringt“, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Verena Göppert, dem RND. „Einige Testzentren haben jetzt ganz geschlossen, andere nur noch mit reduzierten Öffnungszeiten geöffnet“, schilderte sie. „Bund und Länder sollten Bürgertests deshalb wieder einfach und kostenlos zugänglich machen – und zwar bereits im Herbst.“ Dann sei mit einer neuen Infektionswelle zu rechnen und dann „sollten sich die Menschen wieder leichter testen lassen können“, sagte sie weiter. „So bekommen wir einen realistischeren Überblick über das Infektionsgeschehen.“

Sozialverband besteht auf Schutz von Behinderten bei Corona-Triage

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert im Fall einer sogenannten Triage einen konsequenten Schutz von Menschen mit Behinderung. Zwar begrüße sie, dass der Entwurf für ein neues Triage-Gesetz bei begrenzten Corona-Behandlungskapazitäten auf den Intensivstationen im Fall von Menschen mit Behinderung ein erweitertes Mehraugenprinzip vorsieht, sagte SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Dass diese erweiterte Regelung bei Dringlichkeit wiederum nicht gelten soll, ist absurd“, sagte Engelen-Kefer. „Damit wird die vorherige Regelung grundlegend ausgehebelt und wir sehen die Gefahr, dass die Ausnahme zur Regel wird.“ Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte Mitte Juni eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt, über die Verbände am Donnerstag in einer Anhörung beraten. Falls es in einer akuten Pandemie-Lage mehr Corona-Intensivpatienten als Behandlungsplätze geben  sollte, müsse die Entscheidung darüber, welcher Erkrankte behandelt wird, von zwei qualifizierten Fachärzten einvernehmlich getroffen werden, heißt es in dem Entwurf. Sind Menschen mit Behinderung betroffen, müsse „die Einschätzung einer weiteren hinzugezogenen Person mit entsprechender Fachexpertise für die Behinderung oder die Vorerkrankung“ hinzugezogen werden. Einschränkend heißt es dann allerdings: Dies gelte nicht, „soweit die Dringlichkeit der intensivmedizinischen Behandlung“ des von der Entscheidung betroffenen Patienten der Beteiligung einer weiteren fachkundigen Person entgegenstehe. Diese Einschränkung bereitet dem Sozialverband Deutschland große Sorgen. Wenn auf Intensivstation wegen knapper Ressourcen über die prioritäre Behandlung von Patienten entschieden werden müsse, sei immer von einer Dringlichkeit auszugehen, argumentiert der Verband. Damit drohe die Ausnahme zur Regel zu werden. Lauterbachs Entwurf regelt, dass neben einer Behinderung auch Alter, Gebrechlichkeit, ethnische Herkunft, Religion, Geschlecht und sexuelle Orientierung nicht zu einer Schlechterstellung beim Zugang zu einer Intensivbehandlung führen darf. Falls es in einer akuten Pandemie-Lage mehr Corona-Intensivpatienten als Behandlungsplätze geben sollte, dürfe die Entscheidung darüber, welcher Erkrankte behandelt wird, „nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten getroffen werden“.

Bundesregierung bestellte bislang 677 Millionen Corona-Impfdosen

Die Bundesregierung hat seit Pandemiebeginn insgesamt 677,4 Millionen Covid-19-Impfdosen bestellt. Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium der „Welt“ mit. 557 Millionen davon wurden demnach in der Amtszeit von Karl Lauterbachs (SPD) Vorgänger Jens Spahn (CDU) bestellt. Seit dem Regierungswechsel Anfang Dezember bestellte Lauterbach demnach weitere rund 120 Millionen Dosen. Dabei handelte es sich um 85 Millionen Dosen von Biontech, 5,3 Millionen von Moderna und 30 Millionen des sogenannten Totimpfstoffs Novavax. Bedenken an der Einkaufspolitik des Ministers kommt aus den Reihen der Ampel-Koalition. „Zunächst ist festzuhalten, dass ein Mangel an Impfdosen unbedingt zu verhindern ist. Beim Schutz der Bevölkerung darf nicht am falschen Ende gespart werden“, sagte Karsten Klein, FDP-Obmann im Haushaltsausschuss. Gleichzeitig sei „aber auch zu vermeiden, dass große Mengen an Impfdosen verfallen“, sagte er der Zeitung. „Ich erwarte  vom Bundesgesundheitsministerium, dass bei weiteren Beschaffungen ein umfangreiches Prognosemodell zur möglichst präzisen Berechnung des Bedarfs zur Anwendung kommt“, so Klein. Dies sei vom Haushaltsausschuss bereits in diesem Frühjahr gefordert worden. Nach mehr als zwei Jahren Pandemie müsse das Ziel eine „wirksame und wirtschaftliche Impfstoffbeschaffung“ sein. In den vergangenen zwei Monaten sei „die Gesamtbestellmenge um ca. 11,3 Millionen Covid-19-Impfstoffdosen auf ca. 666,1 Millionen Covid-19-Impfstoffdosen reduziert“ worden, so ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Dabei handelte es sich um Dosen des französischen Herstellers Valneva, die Anfang Dezember bestellt und von denen vergangenen Freitag nun zehn Millionen Dosen wieder abbestellt wurden. Hinzu kommen 1,3 Millionen Dosen von Sanofi/GSK, die künftig weniger geliefert werden sollen. +++

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