CDU: Hessisches Schulgesetz führt zu mehr Wahlfreiheit für Eltern

Gesetz verankert grundlegende Weichenstellung für mehr Wahlfreiheit

Wiesbaden. Anlässlich der Anhörung zum Hessischen Schulgesetz erklärte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Armin Schwarz: „Mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Schulgesetzes hat die Regierungskoalition eine deutliche Stärkung der Wahlfreiheit für die Eltern und der Leistungsfähigkeit der hessischen Schullandschaft auf den Weg gebracht. Die Novelle entspricht dabei sowohl dem Elternwunsch nach einem vielfältigen Schulsystem mit möglichst differenzierten Wahlmöglichkeiten, als auch dem zentralen Anliegen der Schulgemeinden nach einem möglichst hohen Maß an Planbarkeit und Verlässlichkeit.

Im Bereich der Ganztagsangebote, der Beschulung von Kindern mit Behinderungen, der Schulstruktur oder der gymnasialen Organisationsform hat die Regierungskoalition grundlegende Weichenstellungen für mehr Wahlfreiheit vorgenommen. Die Umsetzung des Paktes für den Nachmittag, die Einführung der inklusiven Schulbündnisse oder die Entscheidungsfreiheit der Gymnasien über G8 und G9 erlauben den Eltern eine größere Auswahl an Bildungsangeboten, welche die unterschiedlichen Begabungen, Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen optimal fördern. Die Neufassung des Schulgesetzes sorgt dafür, dass dieses Maßnahmenbündel auf gesetzlicher Ebene verankert und der bestehende Gesetzestext inhaltlich und redaktionell angepasst wird. Immer wieder haben die schulischen Akteure jedoch auch darauf hingewiesen, dass Strukturreformen auf unerlässliche Anpassungen beschränkt bleiben und nicht in einen überhasteten Reformeifer und für alle Beteiligten schmerzhafte Umstrukturierungen münden sollten.

Bei dem Gesetzentwurf galt es daher auch darauf zu achten, dass das zentrale Anliegen der Schulgemeinden nach Kontinuität, Planungssicherheit und Verlässlichkeit hinreichend berücksichtigt und die erfolgreiche und bewährte hessische Schullandschaft nicht durch Experimente an der Schulstruktur durcheinandergewirbelt wird. Wir sind davon überzeugt, dass in der morgigen Anhörung dieser bewusste Verzicht auf grundlegende Änderungen im Sinne von Verlässlichkeit und Kontinuität für die Schulgemeinden sowie das Bekenntnis zur Ausweitung der Wahlfreiheit für Eltern und Schüler auch die Zustimmung der Anzuhörenden finden wird.“