Bundesverfassungsgericht lässt Regierung bei Triage freie Hand

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der gegen eine „Untätigkeit des Gesetzgebers“ in Sachen Triage gerichtet war. Unter Triage wird die Selektion von Patienten verstanden, wenn Kapazitäten nicht mehr ausreichen. Die Antragsteller forderten die Einsetzung eines Gremiums zur verbindlichen Regelung dieser Behandlungsentscheidung im Rahmen der Covid-19-Pandemie. Geklagt hatten Personen, die unter verschiedenen Behinderungen und Vorerkrankungen leiden und damit zu der Risikogruppe gehören, bei der im Fall einer Covid-19-Erkrankung mit schweren Krankheitsverläufen zu rechnen ist. Das momentan erkennbare Infektionsgeschehen und die Behandlungskapazitäten ließen es in Deutschland aber derzeit nicht wahrscheinlich erscheinen, dass die Situation der Triage überhaupt eintrete, so die Verfassungsrichter. Die gesamte Problematik bedürfe einer „eingehenden Prüfung, die im Rahmen eines Eilverfahrens nicht möglich ist“, so das Gericht. Auch das geforderte Gremium wäre nicht legitimiert, juristisch verbindliche Regelungen zu erlassen, hieß es in der bereits Mitte Juli gefallenen Entscheidung, die aber erst am Freitag veröffentlicht wurde (1 BvR 1541/20). +++