Der Bericht des Bundestagssonderbeauftragten zur Arbeit der Wirtschaftsprüfer im Betrugsfall Wirecard bleibt unter Verschluss. Das geht aus einem entsprechenden Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor, über den die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Der Ermittlungsrichter am BGH sah demnach keine Grundlage mehr für den Antrag zur Veröffentlichung des Berichts, nachdem sich der Wirecard-Untersuchungsausschuss Ende Juni bereits aufgelöst hatte. Der Antrag sei damit unzulässig, heißt es in dem Beschluss vom 6. August. Ob die Geheimhaltung des Berichts aufgehoben werden kann, „muss deshalb offen bleiben“. Für den sogenannten Wambach-Bericht hatte ein Sonderbeauftragter des Wirecard-Untersuchungsausschusses die Arbeit der Wirecard-Wirtschaftsprüfer von EY anhand interner Dokumente untersucht. Der Untersuchungsausschuss hatte Ende Juni seinen Abschlussbericht vorgelegt, diesen aber als „Vorabfassung“ gekennzeichnet. Mit einem Antrag beim BGH wollten die Ausschussmitglieder erreichen, dass der Wambach-Bericht ungeschwärzt veröffentlicht werden darf. Dies sei unerlässlich, um den Untersuchungsantrag zu erfüllen. Diese Argumentation untersuchte der BGH nun gar nicht erst – weil es den Untersuchungsausschuss als Antragssteller nicht mehr gibt. EY teilte auf Anfrage der Zeitung lediglich mit, man begrüße, dass zu diesem Vorgang nun eine Entscheidung des BGH vorliege. +++
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