Bundesrechnungshof geht auf Gesundheitsministerium los

Testzentren sollen nur noch 12,50 Euro pro Schnelltest erhalten

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Der Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik an einer Reihe von Entscheidungen des Bundesgesundheitsministerium während der Corona-Pandemie. Dies geht aus einem noch unveröffentlichten Bericht hervor, der am Mittwoch verschickt wurde und über den die „Welt“ berichtet. „Der Bundesrechnungshof fordert, bei künftigen Maßnahmen zu Lasten der Steuerzahler stärker auf eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Mittelverwendung zu achten“, heißt es in dem Bericht.

So hätten etwa sechs Euro pro Schutzmaske „zu einer deutlichen Überkompensation zu Gunsten der Apotheken“ geführt. Gleiches gelte für den ab Februar auf 3,90 Euro pro Maske abgesenkten Erstattungsbetrag. Bis Anfang April 2021 zahlte der Bund insgesamt 2,1 Milliarden Euro für die Abgabe der Masken. Auch das System der Ausgleichszahlungen an die Krankenhäuser habe „unerwünschte Mitnahmeeffekte“ eröffnet, heißt es. Zudem sei das Gesundheitsministerium „bis heute nicht in der Lage ist, die Zahl der tatsächl ich aufgestellten sowie die der zusätzlich angeschafften Intensivbetten verlässlich zu ermitteln“. Der Bundesrechnungshof erkenne zwar an, dass unbürokratische Finanzhilfen gezahlt werden mussten. „Die gezielte Steuerung und laufende Kontrolle der eingesetzten Mittel“ müsse jedoch stets gewährleistet bleiben. Der Haushaltsexperte und bayerische Landesgruppenchef der FDP-Bundestagfraktion Karsten Klein übt scharfe Kritik an der Bundesregierung: „Eine Pandemie darf kein Freifahrtschein für den Umgang mit Steuermitteln bedeuten. Zweifellos muss während einer Pandemie schnell und unbürokratisch gehandelt werden. Das darf aber nicht dazu führen, dass Geld mit der Gießkanne verteilt wird“, sagte Klein der „Welt“. Hier sei auch die Rolle von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu hinterfragen. „Kontrollmechanismen, Preisermittlungen und klare Definitionen sind im Umgang mit Steuergeldern nicht zu viel verlangt“, moniert der FDP-Haushaltsexperte.

Testzentren sollen nur noch 12,50 Euro pro Schnelltest erhalten

Nach Betrugsfällen in Testzentren sollen die Kontrollen verschärft und die staatliche Kostenerstattung verringert werden. Private Betreiber von Teststellen sollen vom 1. Juli an nicht mehr 18 Euro sondern nur noch bis zu 12,50 Euro pro Schnelltest abrechnen können. Das geht aus der Neufassung der Corona-Testverordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. berichten und die sich nun in der Ressortabstimmung befindet. In der künftigen Erstattungssumme sind acht Euro für die Dienstleistung und bis zu 4,50 Euro für Sachkosten enthalten. Zudem soll die Beauftragung privater Testanbieter strenger geregelt werden: Sie sollen künftig individuell beauftragt werden, dabei müssen Qualität und Zuverlässigkeit geprüft werden. Dazu werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Plausibilität der Abrechnung zu überprüfen. Zudem soll es mehr Kontrollen geben: „Die Kassen ärztliche Vereinigung hat stichprobenartig und, sofern dazu Veranlassung besteht, gezielte Prüfungen durchzuführen“, heißt es dazu in der Verordnung. Und weiter: „Die Kassenärztliche Vereinigung soll die Staatsanwaltschaft unverzüglich unterrichten, wenn die Prüfung ergibt, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung bestehen könnte.“ Sammelabrechnungen, zum Beispiel für mehrere Teststellen insbesondere für überregionale Teststellenbetreiber, sind künftig laut Verordnung nicht mehr möglich. +++