Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Krankenkassen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat die gesetzlichen Krankenkassen im Umgang mit der elektronischen Patientenakte kritisiert. Nur Frontend-Nutzer, also Menschen mit Tablet oder Smartphone, könnten seit Jahresbeginn die dokumentengenauen Berechtigungen in der elektronischen Patientenakte vornehmen, sagte Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Alle anderen Patienten hätten weiterhin keine volle Souveränität über ihre Daten, selbst wenn sie von der notwendigen Digitalisierung im Gesundheitswesen profitieren wollen, kritisierte der Bundesdatenschutzbeauftragte. „Ich habe die gesetzlichen Krankenkassen daher angewiesen, alle ihre Versicherten datenschutzrechtlich gleich zu behandeln.“ Gegen diese Pflicht würden die Krankenkassen nun unter Verwendung der Beitragsgelder der Versicherten gerichtlich vorgehen. „Das bedauere ich sehr“, sagte Kelber. +++

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