Bremer Abgeordneter soll Chemnitzer Haftbefehl verbreitet haben

Veröffentlichung eines Haftbefehls ist strafbar

Der nach der tödlichen Messerstecherei in Chemnitz illegal veröffentlichte Haftbefehl könnte von einem Bremer Bürgerschaftsabgeordneten geleakt worden sein, der auch als Bundespolizist tätig ist. Das berichtete am Donnerstag Radio Bremen. Die Staatsanwaltschaft ermittele gegen den Mann, der für die Gruppe „Bürger in Wut“ im Bremer Abgeordnetenhaus sitzt. Ermittler hätten bereits am Abend Privaträume des Politikers in Bremerhaven durchsucht, berichtete der Sender. Auf der Facebook-Seite des Abgeordneten waren Bilder des Haftbefehls aus Chemnitz veröffentlicht, später aber wieder gelöscht worden. Ob er der erste war, der das Dokument im Internet veröffentlichte, war aber zunächst unklar. Der Verdächtige ist auch Bundespolizist, sein Dienstverhältnis ruht aber bereits seit Jahren, solange er in der Bürgerschaft sitzt. Die Veröffentlichung eines Haftbefehls ist strafbar und kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Das Dokument enthält in diesem Fall unter anderem die vollen Namen des Opfers und der beiden Tatverdächtigen, aber auch von Zeugen. Die Veröffentlichung war ein weiterer Akt in den sich zuspitzenden Vorfällen, seit am Sonntag ein 35-Jähriger auf dem Chemnitzer Stadtfest erstochen worden war. +++