Der Deutsche Bundestag hat am Freitag Änderungen an der Krankenhausreform beschlossen. Nach den Worten des heimischen Bundestagsabgeordneten Michael Brand sollen damit Fehler der Vergangenheit korrigiert und Krankenhäuser besser abgesichert werden. „Durch die am Freitag vom Bundestag beschlossenen Änderungen an der Krankenhausreform korrigieren wir Fehler der Vergangenheit und sichern Krankenhäuser statt sie in der Unsicherheit allein zu lassen“, erklärte Brand. Die verabschiedeten Neuregelungen zur stationären Versorgung schafften Planungssicherheit für die bevorstehenden großen Umstellungen im Gesundheitssystem. „Wir schaffen Planungssicherheit für die großen Umstellungen, die auf uns zukommen werden. Medizinische Qualität und flächendeckende Versorgung sind wichtig für unsere Region“, sagte der Abgeordnete.
Zugleich würden die Bundesländer wieder mehr Gestaltungsspielraum erhalten. Diese seien näher an den regionalen Gegebenheiten und könnten daher besser darüber entscheiden, welche Strukturen vor Ort erhalten bleiben müssten. „Dafür bekommen die Länder, die näher dran sind Gestaltungsspielraum zurück, damit Strukturen vor Ort erhalten bleiben können und nicht länger durch Vorgaben verloren gehen“, erklärte Brand. Die Reform bedeute zudem „eine enorme finanzielle Unterstützung beim Umbau der Kliniklandschaft“. So werde der Bundesanteil am Transformationsfonds bis zum Jahr 2029 auf jährlich 3,5 Milliarden Euro erhöht.
Brand hob außerdem eine Entlastung der gesetzlich Versicherten hervor. „Wir beenden, dass allein die Beitragszahler für die Kosten aufkommen müssen, der Bund übernimmt die Ko-Finanzierung beim Transformationsfonds nun vollständig. Das ist ein Gebot der Fairness“, sagte er. Nach Einschätzung des Abgeordneten werde auch die Rolle der Patientinnen und Patienten deutlich gestärkt. Die Reform sehe unter anderem eine maximale Wartezeit von drei Wochen für ambulante radiologische Untersuchungen vor. „Wird diese Zeit überschritten, gibt es das Recht auf zeitnahe Untersuchung in einem nahegelegenen Krankenhaus“, so Brand. Darüber hinaus sollen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen künftig bevorzugt ambulant direkt im Krankenhaus versorgt werden, um diese vulnerablen Gruppen besser zu schützen.
Als „besonders wichtig“ bezeichnete Brand den Erhalt hoch spezialisierter Einrichtungen wie Fachkliniken. Diese seien auf die Behandlung bestimmter Patientengruppen spezialisiert und arbeiteten auf qualitativ hohem Niveau. Auch in der Pflege sieht der Abgeordnete eine wichtige Änderung: Künftig solle ein Missstand beseitigt werden, bei dem Kosten für Tätigkeiten wie Hauswirtschaft, Logistik oder Technik über das Pflegebudget abgerechnet werden konnten. „Wir wollen, dass das Geld wirklich für die Pflege genutzt wird, und nicht für andere Zwecke, die künftig anders finanziert werden müssen“, erklärte Brand.
Insgesamt zeigte sich der Bundestagsabgeordnete mit der Reform zufrieden. „Michael Brand zeigt sich insgesamt froh und zufrieden, dass wir mit dieser Reform ein weiteres ein zentrales Versprechen einlösen. Es ist eine Krankenhausreform, die die Versorgung der Menschen verbessert und dabei die Ausgaben im Griff behält. So muss Verantwortung für unser Gesundheitssystem aussehen.“ +++

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