Die im Jahr 2015 vom Bundestag beschlossene Verschärfung der Regelungen für die Sterbehilfe ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch hervor. Konkret ging es in dem Verfahren um mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs richteten, der die "geschäftsmäßige Förderung" der Selbsttötung unter Strafe stellt.
Brand: Die Menschlichkeit hat eine schwere Niederlage erlitten
"Dieses Urteil wird für viele Menschen, die mit Blick auf Selbsttötung unter großem Druck stehen, eine sehr gefährliche, teils tödliche Wirkung haben. Es ist empirisch nachgewiesen, dass geschäftsmäßige Angebote zu mehr Suiziden führen, über die sehr kleine Zahl derer hinaus, die dies in voller Selbstbestimmung tun. Diese Nebenwirkung auf die vielen Menschen unter Druck bei dem Urteil billigend in Kauf zu nehmen, bedeutet eine neue und sehr beunruhigende Qualität. Ich halte das für falsch und gefährlich. Wir werden das Urteil jetzt genau daraufhin untersuchen, welche Möglichkeiten noch bestehen, Gefährdete und auch deren Selbstbestimmung tatsächlich zu schützen. Diese Menschen in Not, ob alt, schwach oder verzweifelt, sind eben nicht in Talkshows zu sehen, sie haben keine lautstarke Lobby und sie haben ganz offenbar bei diesem Urteil keine große Rolle gespielt. Die Menschlichkeit in unserem Land hat heute eine schwere Niederlage erlitten", so der fachpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Brand (CDU).
Grünen-Politiker Gehring will klare Regeln für Sterbehilfevereine
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe fordert der Grünen-Abgeordnete Kai Gehring klare Regeln für Sterbehilfevereine. "Mir ist wichtig, dass mit der Hilfe zur Selbsttötung kein Profit gemacht wird und Sterbehilfevereine klaren Transparenzregeln und Dokumentationspflichten unterliegen", sagte Gehring den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Es gehe nun darum, sich im Bundestag darüber zu verständigen, "welche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen sind und welche Regeln für die organisierte Suizidhilfe künftig gelten sollen", so der Grünen-Abgeordnete, der sich vor fünf Jahren in einer fraktionsübergreifenden Gruppe für die Zulassung von nicht-kommerziellen Sterbehilfevereinen eingesetzt hatte. In Zukunft solle sich jeder bewusst an einen Arzt oder Sterbehelfer wenden können, um über einen assistierten Suizid zu sprechen, so Gehring. +++

@Schnuffi Ultra: Sehr guter Beitrag, danke dafür!
Herr Brand hat offenbar den Blick dafür verloren, dass die Möglichkeit existiert, dass er sich verrannt hat. Er hatte ja seinerzeit in der Debatte im Bundestag offengelegt, dass er aus einer persönlichen Erfahrung in der Familie heraus zu seiner Entscheidung gelangt ist. Da schreit uns also der pure Subjektivismus an. Mit etwas mehr Abstand zu der Materie muss man sagen, dass das ganze Gesetz nie in den gesamtgesellschaftlichen Kontext der Bundesrepublik gepasst hat, der von Menschenwürde und Freiheitsliebe geprägt ist. Die Brandsche Idee eines katholisch-obrigkeitsstaatlichen Verbotsdenkens, eines grundsätzlichen Misstrauens gegenüber subsidiär organisierten Hilfe- und Selbsthilfe-Vereinigungen sowie eines arrogant-besserwisserischen Moralapostelns hat sich mit dem heutigen Tage erledigt. Es bleibt zu hoffen, dass auch Herr Brand seine freiheitlich-demokratische und rechtsstaatliche Lektion daraus gelernt hat - woran allerdings gewisse Zweifel wohl leider bestehen bleiben müssen.
Und wieder hatte die Regierung Merkel ein Gesetz verabschiedet, dass verfassungswidrig ist. Das zeigte sich allerdings bereits kurz nach dem Beschluss des Deutschen Bundestags. Allein der Gesetzeswortlaut "geschäftsmäßige Förderung" ist so unklar, dass das Gesetz insgesamt dann auch angreifbar war. Vielleicht hätte mit etwas mehr Geschick in dieser Angelegenheit der Wunsch von Herrn Brand eher zum Erfolg geführt. So aber haben neben einer möglicherweise "schweren Niederlage für die Menschlichkeit" auch die Bundesregierung und der Gesetzgeber wieder mal eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erleiden müssen.