Bordell-Betreiber wollen Land Berlin auf Schadenersatz verklagen

Mein Mandant hat mit fast vier Monaten seiner Lebenszeit gehaftet

Berlin

Berlin. Nach der Freilassung der beiden Artemis-Betreiber aus der Untersuchungshaft prüfen ihre Anwälte laut eines Berichts von „Bild am Sonntag“ eine Schadenersatzklage gegen das Land Berlin. „Mein Mandant hat mit fast vier Monaten seiner Lebenszeit gehaftet“, sagte der Verteidiger. Zudem beklagen die Brüder Kenan und Ismail S. Einnahmeverluste nach der öffentlichkeitswirksamen Polizeiaktion im April, als 900 Beamte das Bordell stürmten. Bei der Klage dürfte der 59-seitige Beschluss des Kammergerichts eine große Rolle spielen, der der Zeitung vorliegt. Die Richter sahen in keinem Vorwurf der Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht.

Sie verglichen die Abläufe des „Artemis“ statt dessen mit dem Betrieb eines „Einkaufszentrums“, bei dem die Prostituierten wie Einzelhändler auftreten. Demnach zahlten Freier und Prostituierte ein Eintrittsgeld. „Mit der Zahlung des Eintrittspreises von 80 Euro pro Tag ging die Prostituierte auch ein gewisses unternehmerisches Risiko ein.“ So gaben „mindestens 20“ befragte Frauen an, „es sei auch vorgekommen, dass sie an einem Tag keinen einzigen Freier bedient haben“. Weiter heißt es im Beschluss: „Die im `Artemis` tätigen Prostituierten verfügten selbst über ihre eigene Arbeitskraft und gestalteten ihre Tätigkeit und ihre Arbeitszeit im Wesentlichen frei.“ +++ fuldainfo