Böhmermanns Unterlassungsklage gegen Merkel abgewiesen

Der Satiriker Jan Böhmermann ist mit seinem Vorhaben gescheitert, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu verbieten, sein „Schmähgedicht“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als „bewusst verletzend“ zu bezeichnen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Dienstag eine entsprechende Unterlassungsklage Böhmermanns ab. Böhmermann hatte das „Schmähgedicht“ am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Erdogan hatte ihn daraufhin unter anderem wegen „Majestätsbeleidigung“ verklagt. Merkel hatte das Gedicht in einer ersten Reaktion als „bewusst verletzend“ bezeichnet. Später hatte die Kanzlerin diese Aussage als Fehler bezeichnet. +++

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen.

Diskutieren kann man auf Twitter oder Facebook

Hier können Sie sich für den fuldainfo Newsletter anmelden. Dieser erscheint täglich und hält Sie über alles Wichtige, was passiert auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Auch ist es möglich, nur den Newsletter „Klartext mit Radtke“ zu bestellen.

Newsletter bestellen