Betreuungskosten: Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg beschließt Erstattung

Im vergangenen Jahr hat der Landkreis über 108.000 Euro erstattet

Auch wenn sich das Corona-Infektionsgeschehen auf Kreisebene entspannt hat, ist der Regelbetrieb in den Schulen und Kitas im Landkreis weiterhin nicht gegeben. Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 befinden sich seit dem 22. Februar im Wechselunterricht, eine Notbetreuung in den Schulen ist eingerichtet. Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 verbleiben im Distanzunterricht, während Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe Q2, ebenso wie Abschlussklassen, in Präsenz unterrichtet werden. Das führt dazu, dass Eltern und Erziehungsberechtigte schulpflichtiger Kinder die Betreuungsangebote an den Schulen im Landkreis auch im März 2021 nur in eingeschränktem Umfang nutzen können.

Die Betreuungsentgelte müssen je nach Vertragsgestaltung jedoch weiter an die Betreuungsträger (hier: Fördervereine und Schulservice Hersfeld-Rotenburg gGmbH) gezahlt werden. Auf Initiative von Landrat Dr. Michael Koch hat der Kreisausschuss deshalb beschlossen, dass der Landkreis die fehlenden Betreuungsentgelte auch für den Monat März 2021 übernimmt. Koch sagt: „Hiermit entlasten wir Eltern und Erziehungsberechtigte in einer schwierigen Zeit. Die aktuelle Pandemiesituation birgt bereits genug Herausforderungen, auch aus finanzieller Sicht. Niemand muss für ein Angebot zahlen, das die Schülerinnen und Schüler nicht in Anspruch nehmen können.“ Ausgenommen sind Eltern, die ihre Kinder weiterhin in die Notbetreuung bringen.

Eine Kostenübernahme der Betreuungsentgelte durch den Landkreis erfolgte bereits in den Monaten April bis Juli 2020 sowie Januar und Februar 2021. Im vergangenen Jahr hat der Landkreis über 108.000 Euro an die Betreuungsträger erstattet. +++